Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/860
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondertilgung und Ablösung eines Darlehens in Höhe von 1.728.563,73 EUR und Verwendung der restlichen Mittel in Höhe von 7.038.870,66 EUR aus der Einzahlung der Vermögensauseinandersetzung Landkreis Vorpommern-Greifswald für bereits genehmigte Kreditaufnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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05.12.2016
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Ablösung des Darlehens 6874059821 bei der Sparkasse Vorpommern zum 30.12.2016 durch eine Sondertilgung in Höhe von 1.728.563,73 EUR wird zugestimmt.
Die nach der Sondertilgung verbleibende investive Einzahlung in Höhe von 7.038.870,66 EUR aus der Vermögensauseinandersetzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald wird für die bereits genehmigten Kreditaufnahmen verwendet.
Sachdarstellung
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erwartet eine investive Einzahlung des Landkreises für den Vermögensausgleich i.R. der Kreisgebietsreform 2011 in Höhe von 8.767.434,39 EUR. Diese Zahlung ist gemäß Verwaltungsanweisung des Ministeriums für Inneres und Europa vorrangig zur außerplanmäßigen Darlehenstilgung zu verwenden. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen ist des Weiteren denkbar, die Einzahlungen aus der Vermögensauseinandersetzung ersatzweise für bereits genehmigte, aber noch nicht valutierte investive Kreditaufnahmen zu verwenden. Entsprechend würden dann die Kreditgenehmigungen um den Betrag, der aus dem Wertausgleich verwendet wird, reduziert werden.
Die Zinsbindung für das Darlehen 6874059821 bei der Sparkasse Vorpommern ist am 30.12.2016 abgelaufen. Somit ist eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Für alle anderen Darlehen bei der Sparkasse Vorpommern wären bei vorzeitiger Tilgung Vorfälligkeitsentschädigungen fällig. Hier ist eine außerplanmäßige Sondertilgung unwirtschaftlich.
Weitere Darlehen beim Landesförderinstitut M-V und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau haben einen wesentlich niedrigen Zinssatz als bei einer Neuaufnahme auf dem Kreditmarkt momentan möglich wäre.
Deshalb sollen die Einzahlungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald abzüglich der vorgenannten Sondertilgung zum 30.12.2016 bei der Sparkasse Vorpommern für die noch nicht valutierten investiven Kreditaufnahmen verwendet und die Kreditgenehmigungen für die Jahre 2015 und 2016 gemindert werden.
Der Oberbürgermeister wurde mit Beschluss der Bürgerschaft vom 11.07.2016 ermächtigt, Investitionskredite aus der Kreditermächtigung 2015 bis zu einem Volumen in Höhe von 9.016.500 EUR aufzunehmen.
Die Kreditermächtigung für das Jahr 2015 erlischt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2017/2018, die Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2016 erlischt zum Ende des Haushaltsjahres 2017.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
11 |
61200-31523 |
Tilgung Sparkasse Vorpommern 6874059821 |
1.728.563,73 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2016 |
19.900,00 |
19.894,13 |
1.728.557,86 |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2016 |
61200-16430000 |
1.728.557,86 |
Folgekosten |
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Ja Nein: |
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HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Planansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
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