Beschlussvorlage der Verwaltung - 04/918

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bekundet die Absicht, zur Existenzsicherung der Theater Vorpommern GmbH die Theatervereinbarung über das Jahr 2009 hinaus bis zum Geschäftsjahr 2014 zu verlängern und den Zuschuss mindestens in bisheriger Höhe zu leisten.

 

Die Bürgerschaft appelliert an die Landesregierung die FAG-Zuwendung für die Theater Vorpommern GmbH zu erhöhen und für eine gerechtere Verteilung der Finanzmittel zwischen den Theatern des Landes zu sorgen sowie die jährliche Zuwendung zu garantieren.

 

 

 

 

 

 

 

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Sachdarstellung

 

Die Theater Vorpommern GmbH hat in den letzten 8 Jahren eine Reihe von Maßnahmen unternommen, um die GmbH zu konsolidieren und um Tarif- und Preissteigerungen auszugleichen.

 

Dazu gehören:

 

-          Erhöhung der Einnahmen um 50%, Erhöhung der Besucherzahl

-          Fusionen zwischen Produktionsstandorten Greifswald und Stralsund

-          Fusion mit einem Gastspieltheater (Putbus)

-          GmbH-Gründung und später die Einführung eines modernen Rechnungswesens mit Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling etc.

-          weitgehende und alle Standorte betreffende Haustarifverträge

-          Verkleinerung des Orchesters u. a. durch betriebsbedingte Kündigungen zu Beginn des Jahrzehnts

 

An anderen Produktionsstandorten, wie Rostock und Schwerin, sind manche Maßnahmen entweder noch gar nicht (etwa keine Fusion in beiden Städten) oder erst sehr spät, d. h. vor kurzer Zeit erfolgt (etwa Einführung von Haustarifverträgen in Schwerin).

 

Dennoch werden historisch begründet die FAG-Mittel zwischen den Theatern ungleich verteilt. Beispielsweise erhalten von dem Grundverwendungssockelbetrag (beträgt 50% des gesamten FAG-Betrages in Höhe von knapp über 34 Mio. Euro) die Theater Rostock und Schwerin jeweils einen Anteil von 28% und die Theater Vorpommern GmbH und das Theater Neubrandenburg/Neustrelitz lediglich 22%.

 

Auch bei den sogenannten leistungsbezogenen Zuwendungsanteilen erhalten Rostock und Schwerin teilweise höhere FAG-Beiträge, weil bei dem sogenannten Leistungskriterium „Kostenaufwand“ Theater mit höheren Kosten auch eine höhere Zuwendung erhalten als Theater mit geringeren Kosten.

 

Trotz der o. g. Konsolidierungsanstrengungen musste die Theater Vorpommern GmbH stetig Arbeitsplätze abbauen, von ca. 350 Mitarbeitern noch im Jahr 1998 auf inzwischen unter 300 Mitarbeitern im Jahr 2007.

 

Der jüngste Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, einschließlich der Ost-West-Angleichung zum Januar 2008 bedeutet für den Bereich des TVöD im Theater (Technik und Verwaltung) eine Erhöhung von 11% in den Jahren 2008 und 2009. Sollten die künstlerischen Gewerkschaften - wie erwartet - ebenfalls die Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes übernehmen, käme in den Jahren 2008 und 2009 eine Kostensteigerung im Personalbereich in Höhe von ca. 950 T Euro gegenüber dem Geschäftsjahr 2007 auf die Theater-GmbH zu.

 

Diese sehr hohen Kostensteigerungen sowie die Aussicht, dass auch in den Jahren 2010 und folgend Tariferhöhungen und allgemeine Preissteigerungen zu erwarten sind, können ohne eine Erhöhung von Zuwendungen durch die Theater Vorpommern GmbH nicht ausgeglichen werden. Die Folge wäre ein hoher Arbeitsplatzabbau, möglicherweise durch die Schließung einer oder zweier Sparten sowie einer Verminderung des künstlerischen Angebotes, einschließlich der Verringerung der künstlerischen Qualität. Bei Mittelkürzung droht zudem Insolvenzgefahr, weil das  Personal  einen Anteil von 80% an den Personalkosten hat und nicht kurzfristig verändert werden kann.

 

Der Appell beabsichtigt, dass die Landesregierung für eine gerechtere Verteilung zwischen den Theatern sorgt und einen höheren Anteil im Kulturbereich des Landes für die Theater Vorpommern GmbH zur Verfügung stellt. Eine gerechte Verteilung des Grundsockelverwendungsbetrages, d. h. eine Erhöhung von derzeit 22% auf - für alle Theater geltende -  25%, würde bereits eine Erhöhung von knapp 500.000 Euro jährlich für die Theater Vorpommern GmbH bedeuten. Das Leistungskriterium „Aufwand“ pro Theater ist aus  der variablen Zuwendungsverteilung für FAG-Mittel zu streichen. Höhere Kosten zu haben, stellt keine Leistung dar, die mit mehr FAG belohnt werden sollte.

 

Der Appell an die Landesregierung soll durch die die Theater Vorpommern GmbH tragenden Gebietskörperschaften dadurch begleitend bekräftigt werden, indem die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die Hansestadt Stralsund und der Landkreis die Theatervereinbarung über das Jahr 2009 verlängert und mindestens die Zuwendungen in der bisherigen Höhe bis zum Jahr 2014 bestätigt.

 

Die Verlängerung der Theatervereinbarung über das Jahr 2009 hinaus soll gegenüber dem Land als ein deutliches Zeichen angesehen werden, dass die Gesellschafter hinter ihrem Theater stehen und deshalb von der Landesregierung erwartet wird, dass auch das Land Verantwortung trägt und sich stärker an der Förderung für das Theater Vorpommern beteiligt, u. a. wie oben beschrieben dadurch, dass für eine gerechtere Verteilung zwischen den Theatern bzw. im Kulturbereich gesorgt wird.

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.06.2008 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig