Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/864

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wählt

 

Herrn Alexander Jan Sosnitza als   Schiedsperson der Schiedsstelle

der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Mit Beschluss der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald,

Nr. B509-28/12 vom 29.10.2012 wurde Herr Hans-Jürgen Graf als Schiedsperson sowie mit Beschluss Nr. B519-29/12 vom 10.12.2012 Frau Kathleen Knospe als stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren in ihr Ehrenamt gewählt. Die laufende Amtszeit für die Schiedsperson, Herrn Graf, endet am 06.02.2018.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) hat Herr Graf im Juni 2016 die Niederlegung seines Amtes beim Amtsgericht Greifswald erklärt. Mit Beschluss vom 02.07.2016 hat das Amtsgericht Greifswald Herrn Graf seiner Amtsgeschäfte enthoben und die Universitäts- und Hansestadt

Greifswald mit Schreiben vom 25.08.2016 darüber informiert. Da die stellvertretende Schiedsperson aus persönlichen Gründen die Aufrechterhaltung der Arbeit der Schiedsstelle momentan und auf absehbare Zeit nicht weiterführen kann, macht sich die sofortige Wahl einer neuen Schiedsperson erforderlich.

Gemäß § 3 des SchStG M-V hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Schiedsperson für die Schiedsstelle der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erneut für die Dauer von fünf Jahren zu wählen.

 

Um geeignete Personen für dieses Ehrenamt zu finden, erfolgte eine Ausschreibung im Greifswalder Stadtblatt (Nr. 9/2016, S. 4) und in der Tagespresse. Über die Bürgerschaftskanzlei wurden die bürgerschaftlichen Vertreter sowie die Ortsteilvertretungen informiert.

 

Insgesamt bewarben sich 7 interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt der Schiedsperson (siehe Anlage 1).

 

Entsprechend § 4 SchStG M-V sind die Bewerberinnen und Bewerber durch das Rechtsamt auf ihre Eignung für das Ehrenamt und eventuell vorliegende Ablehnungsgründe hin überprüft worden.

 

Als Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat und wer nicht im Bereich der Gemeinde wohnt. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Geeignet für das Schiedsamt ist

 

        gegen wen keine gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkennt oder die jemanden wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt hätte;
 

        gegen wen kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
 

        gegen wen keine gerichtliche Anordnung besteht, die die Person in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt.
 

        wer nicht als ehemaliger hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2272), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.1998 (BGBl. I S. 3778) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gleichgestellte Personen tätig war.

 

Von den Bewerberinnen und Bewerbern wurde eine entsprechende Erklärung zu den vorgenannten Punkten abgefordert. Des Weiteren hat sich das Rechtsamt zur Überprüfung der durch die Bewerberinnen und Bewerber gemachten Angaben auch der Mitteilungen gemäß Nummer 12a der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) bedient.

 

Die Bezirksvereinigung Stralsund des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) ist, wie in der Verwaltungsvorschrift zum SchStG M-V vom 14.12.2015 in § 3 Pkt. 3.2. festgelegt, zur Vorgehensweise in Vorbereitung der Wahl der Schiedsperson angehört worden.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber, deren Angaben als Anlage 1 zusammengetragen wurden, sind nach abgeschlossener Vorprüfung zu Vorstellungsgesprächen in das die Schiedsstelle betreuende Rechtsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eingeladen worden. 5 Bewerberinnen und Bewerber nahmen diese Einladung an.

 

Der Vorsitzende der Bezirksvereinigung Stralsund des BDS, Herr Wolfgang Niepel, wurde zu diesen Gesprächen geladen und hat auch teilgenommen. Vorbereitet und durchgeführt wurden die Gespräche von Frau Schlegel, Leiterin des Rechtsamtes, Frau Dr. Schönfeld, Referentin des Oberbürgermeisters, und Frau Lanske, verantwortliche Mitarbeiterin im Rechtsamt für die Betreuung der Schiedspersonen.

 

Auf der Grundlage dieser Ausführungen sind die Bewerbungen nach anliegender Tabelle bewertet worden (Anlage 2 – Mustertabelle).

 

In Auswertung der Gespräche mit allen Bewerberinnen und Bewerbern stellte sich im Ergebnis aus Sicht der Gesprächsführenden

 

Herr Alexander Jan Sosnitza

 

als der für das zu besetzende Ehrenamt zu favorisierender Bewerber dar.

 

Herr Alexander Jan Sosnitza beeindruckte im Bewerbungsgespräch durch ein seriöses und sicheres Auftreten. Mit freundlicher und aufgeschlossener Art konnte er im Gespräch überzeugend seine Erfahrungen im Umgang mit Menschen darstellen. Er hat bereits jetzt konkrete Vorstellungen, wie er seine Tätigkeit als Schiedsperson strukturieren und organisieren möchte. Herr Sosnitza zeigte sich sehr motiviert, engagiert und stach damit deutlich aus dem Bewerberkreis hervor.

 

Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wird daher vorgeschlagen,

 

Herrn Alexander Jan Sosnitza als Schiedsperson  

 

zu wählen.

 

Die Bewerbungsunterlagen und Unterlagen zur Vorbereitung der Wahl, insbesondere die Bewertungsbögen, liegen bei Bedarf im Rechtsamt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zur Einsichtnahme bereit.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.12.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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19.12.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich