Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/834

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 70T€ für die Maßnahme „neuer Ketscherinbach - Hochwasserentlastung Ost“.

 

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Sachdarstellung

 Für die Investitionsmaßnahme Hochwasserentlastung Ost wurden im Haushalt der UHGW 2015 60T€ und 2016 40T€ an Investitionszuschüssen für den Bereich 3 – Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung - des Abwasserwerkes Greifswald eingeplant.

 

 Zum Zeitpunkt der Aufstellung der Haushaltspläne der UHGW 2015/2016 als auch des Wirtschaftsplans des Abwasserwerkes 2015 (jeweils Mitte 2014) war die Maßnahme in den Bereichen Abwasserentsorgung (Bereiche 1) und dem Bereich Gemeindliche Gewässerbewirtschaftung (Bereich 3) dargestellt.

 

 Der Grund hierfür war die Ausgangslage, dass zum Zeitpunkt der Planaufstellung für diese Maßnahme keine Fördermittel zu erwarten waren, so dass die Maßnahme gesplittet wurde in die Teile:

 

a)      Bereich 1 –Regenwassersammler Ost (Verrohrung des Grabensystems parallel zur Koitenhäger Landstr. bis zur Wolgaster Landstr., Entwidmung des Gewässerstatus) mit 100T€ (2015)

 

b)      Bereich 3 –Neuer Ketscherinbach (Reaktivierung des alten Gewässerlaufs im Stadtpark und Herstellung des Unterlaufs zwischen Wolgaster Landstraße und Ryck) mit 100T€ (2015 60T€ und 2016 40T€)

 

 Die in 2015 und 2016 eingeplanten Mittel sollten jeweils die Planungsleistungen decken. Investitionsvorhaben in dem Bereich 3 sind durch Investitionszuschüsse aus dem Kernhaushalt der UHGW zu decken.

 

Mit Inkrafttreten des neuen Förderprogramms WasserFöRL M-V Anfang 2015 wurde die Möglichkeit einer 80%igen Teilförderung für Maßnahmen zum Hochwasserschutz eröffnet.

Eine Förderung von abwassertechnischen Anlagen zur Regenentwässerung ist in dieser Förderrichtlinie ausgeschlossen, so dass die Maßnahme fortan unter der Bezeichnung Hochwasserentlastung Ost unter Beibehaltung des Gewässerstatus betrachtet wurde.

Dieses Investitionsvorhaben wurde in Abstimmung mit der UHGW im Herbst 2015 beim Abwasserwerk im Bereich der gemeindlichen Gewässerbewirtschaftung eingeordnet. Unter diesem Gesichtspunkt wurden auch die Überarbeitungen der Kalkulationen der Abwasserbeiträge und der Abwassergebühren betrachtet.

 

Bis Ende des Jahres 2015 sind 100T€ an Kosten für Planungsleistungen angefallen, welche aus dem Bereich 1 dem Bereich 3 zuzuordnen waren. Somit ergab sich für das Jahr 2015 eine Unterdeckung in Höhe von 40T€. Diese zusätzlichen Mittel in Höhe von 40T€ wurden zunächst über eine bereichsinterne Verrechnung gemäß Eigenbetriebsverordnung MV vom Bereich 1 dem Bereich 3 zur Verfügung gestellt.

 

Im Jahr 2016 werden bis zum Abschluss der Leistungsphase IV der HOAI noch 70T€ für Planungsleistungen für diese Maßnahme anfallen. Somit ergibt sich für das Jahr 2016 eine Unterdeckung von 30T€.

 

Werden die Jahre 2015 und 2016 gemeinsam betrachtet, ergibt sich somit eine Unterdeckung von insgesamt 70T€.

 

Die Unterdeckung soll aus Mitteln des Produkts Zinsen aus Investitionskrediten gedeckt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung

 

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

05

55200000

Neuer Ketscherinbach/ Hochwasserentlastung Ost

55200-M00006

170.000,00

 

 

 

HHJahr

Planansatz inkl. Übertragungen

HHJahr in €

bisher gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2016

100.000

100.000

70.000,00

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2016

61200.57711100 Zinsen Investitionskredite

70.000,00

 

Folgekosten

 

Nein

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Beschlüsse

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21.11.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

05.12.2016 - Hauptausschuss (HA) - einstimmig