Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/826

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren sowie Verwaltungsgebühren für Abwasseruntersuchungen für die öffentliche Abwasserentsorgung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Abwassergebührensatzung).

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Sachdarstellung

Die Kalkulation der neuen Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2017 bis 2019 ergibt künftige Gebühren in Höhe von 2,16 € je m³ entsorgter Schmutzwassermenge und eine Gebühr für die Niederschlagswasserentsorgung in Höhe von 6,00 € je 10m² befestigter Grundstücksfläche. Damit verringern sich die künftigen Gebühren gegenüber der derzeit geltenden Satzung (2,25 €/m³ Schmutzwasser und 7,50 € je 10 m² Niederschlagswasser). 

 

Die bestehende Überdeckung aus dem Vorjahreskalkulationszeitraum 2014 bis 2016 beträgt für die Schmutzwassergebühr 581 T€ und für die Niederschlagswassergebühr 619 T€. Das sind circa 5,6 % der kalkulierten Gesamtkosten. Diese Überdeckungen werden ausgeglichen und tragen maßgeblich dazu bei, dass eine deutliche Senkung der Gebühren notwendig wird.

 

In dieser Kalkulation wurden die Entwicklung der Einkaufspreise von Materialien/Betriebsstoffen und Fremdleistungen mit einer jährlichen Steigerung von 1% berücksichtigt. Insbesondere lassen aktuelle Entwicklungen im Düngemittelrecht erkennen, dass eine landwirtschaftliche Klärschlammverwertung nur bis zum 31.12.2017 zulässig sein wird. Ab dem 1.1.2018 muss der auf dem Klärwerk anfallende Klärschlamm dann in einer Verbrennungsanlage thermisch verwertet werden. Die damit verbundenen erhöhten Aufwendungen wurden in der Kalkulation ab 2018 berücksichtigt. In der Prognose der Personalkosten ist eine zukünftige Lohnentwicklung von circa 2,5 % jährlich berücksichtigt.

 

In der Kalkulation wurde das Eigenkapital mit 4 % verzinst, gegenüber 6 % in der vorherigen Kalkulationsperiode. Die Verzinsung des gesamten betriebsnotwendigen Kapitals des Abwasserwerkes liegt im Kalkulationszeitraum bei 2,02 %.

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

 

Die Ergebnisse des Eigenbetriebes Abwasserwerk werden jeweils im gleichen Jahr im Ergebnishaushalt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald berücksichtigt und verändern jeweils in gleicher Höhe die Finanzanlage (Sondervermögen).

 

Im Finanzhaushalt der Stadt wird im Folgejahr jeweils im Teilhaushalt 11 die Abführung aus dem Gewinn in Höhe der Eigenkapitalverzinsung geplant.

 

Eine Gewinnabführung an den städtischen Haushalt ist jedoch nur möglich, wenn im Eigenbetrieb ausreichend Eigenkapital vorhanden ist, d. h. die Eigenkapitalquote mindestens 30 % beträgt. Eine Abführung an den städtischen Haushalt wird für 2017 nicht geplant, da die Eigenkapitalquote bei einer Ausschüttung voraussichtlich unter 30 % sinken würde. In den Folgejahren wird über die Höhe der Abführung in Abhängigkeit von der Eigenkapitalquote zu entscheiden sein.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2016 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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05.12.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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19.12.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig