Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/860

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

Der Ablösung des Darlehens 6874059821 bei der Sparkasse Vorpommern zum 30.12.2016 durch eine Sondertilgung in Höhe von 1.728.563,73 EUR wird zugestimmt.

 

Die nach der Sondertilgung verbleibende investive Einzahlung in Höhe von 7.038.870,66 EUR aus der Vermögensauseinandersetzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald wird für die bereits genehmigten Kreditaufnahmen verwendet.

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Sachdarstellung

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald erwartet eine investive Einzahlung des Landkreises für den Vermögensausgleich i.R. der Kreisgebietsreform 2011 in Höhe von 8.767.434,39 EUR. Diese Zahlung  ist gemäß Verwaltungsanweisung des Ministeriums für Inneres und  Europa vorrangig zur außerplanmäßigen Darlehenstilgung zu verwenden. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen ist des Weiteren denkbar, die Einzahlungen aus der Vermögensauseinandersetzung ersatzweise für bereits genehmigte, aber noch nicht valutierte investive Kreditaufnahmen zu verwenden. Entsprechend würden dann die Kreditgenehmigungen um den Betrag, der aus dem Wertausgleich verwendet wird, reduziert werden.

 

Die Zinsbindung für das Darlehen 6874059821 bei der Sparkasse Vorpommern ist am 30.12.2016 abgelaufen. Somit ist eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Für alle anderen Darlehen bei der Sparkasse Vorpommern wären bei vorzeitiger Tilgung  Vorfälligkeitsentschädigungen fällig. Hier ist eine außerplanmäßige Sondertilgung unwirtschaftlich.

Weitere Darlehen beim Landesförderinstitut M-V und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau haben einen wesentlich niedrigen Zinssatz als bei einer Neuaufnahme auf dem Kreditmarkt momentan möglich wäre.

Deshalb sollen die Einzahlungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald abzüglich der vorgenannten Sondertilgung zum 30.12.2016 bei der Sparkasse Vorpommern für die noch nicht valutierten investiven Kreditaufnahmen verwendet und die Kreditgenehmigungen für die Jahre  2015 und 2016 gemindert werden.

 

Der Oberbürgermeister wurde mit Beschluss der Bürgerschaft vom 11.07.2016 ermächtigt, Investitionskredite aus der Kreditermächtigung 2015 bis zu einem Volumen in Höhe von 9.016.500 EUR aufzunehmen.

Die Kreditermächtigung für das Jahr 2015 erlischt mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Doppelhaushaltes  für die Jahre 2017/2018, die Kreditgenehmigung für das Haushaltsjahr 2016 erlischt zum Ende des Haushaltsjahres 2017.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

11

61200-31523

Tilgung Sparkasse Vorpommern 6874059821

1.728.563,73

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2016

19.900,00

19.894,13

1.728.557,86

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2016

61200-16430000

1.728.557,86

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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05.12.2016 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

Erweitern

19.12.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig