Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/716

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt bis Jahresende ein fortlaufendes Konzept für die Einführung eines öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerkes zu erstellen. In diesem Konzept soll aufgezeigt werden, wie mit Hilfe von Kooperationspartner aus der Greifswalder Wirtschaft, der Universität und weiteren Akteuren ein möglichst flächenhaftes WLAN-Netzwerk angeboten werden kann. Das Konzept soll jährlich fortgeschrieben werden, dabei soll jeweils die aktuelle Entwicklung der Umsetzungen und Planung wiedergegeben werden.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert mit Freifunk Greifswald e.V. zu kooperieren, um noch im Sommer 2016 die ersten Orte mit herausgehobener öffentlicher Bedeutung mit WLAN zu versorgen. Als Pilotprojekt soll die Versorgung des Marktplatzes mit drahtlosem Internet dienen. Weitere Ausbaustufen können neben den touristischen Zentren Greifswalds (Wieck, Museumshafen, Lange Straße) auch öffentliche Räume in den einwohnerstarken Stadtgebieten sein. 

 

  1. Dem Freifunk Greifswald e.V. soll  nach vorheriger Abstimmung mit den jeweiligen Beteiligten durch die Verwaltung die Erlaubnis erteilt werden, Freifunk-Geräte in oder an Gebäuden anzubringen und zu betreiben, die unter Verwaltung der Stadt oder ihrer Eigenbetriebe stehen. Für die Stromversorgung der Geräte erhebt die UHGW keine Entgelte.

 

  1. Existierende physische Leitungen für den Betrieb von Datennetzwerken, die sich unter der Verwaltung der Stadt oder ihrer Gesellschaften befinden, sollen durch die Verwaltung erfasst und die Dokumentation zur Verfügung gestellt werden. Vorbehaltlich einer technischen Prüfung und der etwaigen Erhebung von Nutzungsgebühren sollen diese Leitungen auch zum Ausbau der Anbindung für das öffentlichen WLAN zur Verfügung gestellt.

 

  1. Parallel soll die Entwicklung von anderen (kommerziellen) Angeboten zum Ausbau von lokalen Drahtlosnetzwerken für den öffentlichen Raum beobachtet werden.
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Sachdarstellung

Die Verfügbarkeit von drahtlosen Internetangeboten ist ein Qualitätsmerkmal für öffentliche Orte. Dementsprechend sollten auch in der Universitäts- und Hansestadt entsprechende Angebote gemacht werden (Antragstext Punkt 1). In der Bundesrepublik Deutschland steht jedoch die Gesetzgebung seit Jahren dem offenen Betrieb von Drahtlosnetzwerken im Weg.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald bemüht sich bereits seit einigen Jahren um den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur. Prüfungen der Angebote kommerzieller Anbieter erwiesen sich jedoch als sehr kostspielig. Daher hat die UHGW bereits kurz nach der Gründung der Greifswalder Freifunkinitiative (nunmehr Freifunk Greifswald e.V.) Kontakt zu ihr aufgenommen, um eine mögliche Kooperation zu planen. Seither wurden besagte Gespräche vertieft; gegenwärtig befindet sich die UHGW zusammen mit Freifunk Greifswald e.V. in der Planung, um Freifunk auf dem Marktplatz verfügbar zu machen.

 

Durch die Novelle des Telemediengesetzes [TMG, 1], vielfach als „Abschaffung der Störerhaftung“ zitiert, soll Rechtssicherheit für die Betreiber offener (d.h. nicht durch Passwörter geschützter) lokaler Drahtlosnetzwerke geschaffen werden. Bislang ist jedoch unklar, ob dieses Ziel tatsächlich erreicht wird. Beispielsweise scheint weiterhin die Möglichkeit der Abmahnung gegenüber Betreibern offener Drahtlosnetzwerke zu bestehen. An der Ausgangslage für die UHGW hat die Novelle des TMG vermutlich also weder kurzfristig (d.h. bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung) noch mittelfristig (d.h. bis zum Vorliegen etwaiger Rechtsprechung auf Grundlage des geänderten TMG) etwas geändert. 

 

Die UHGW sollte dementsprechend die Kooperation mit Freifunk Greifswald e.V. fortsetzen (Antragstext Punkt 2), aber parallel auch die Entwicklung des Angebotsmarktes für kommerzielle Betreiber beobachten, um rechtzeitig auf verbesserte Angebote reagieren zu können (Antragstext Punkt 5). 

 

Antragstext Punkt 3: Für den Ausbau des Freifunknetzes an öffentlichen Orten ist die Aufstellung von Netzwerktechnik an diesen Orten oder in ihrer unmittelbaren Nähe unabdingbar. Dementsprechend müssten für diese Orte Freigaben für die Montage erteilt werden. Die Anbringung von Geräten im Innenbereich ist hierbei meist unproblematisch. Für die Versorgung von Außenbereichen müssen jedoch entsprechende Geräte an der Außenhaut der Gebäude angebracht werden. Hierbei ist neben den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Blitz- und Witterungsschutz) im Einzelfall auch der Denkmalschutz zu beachten. Dementsprechend kann eine Anbringung von Geräten an Gebäuden stets nur in enger Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen. 

 

Auf die Erhebung von Entgelten für Strom ist zu verzichten, da die Versorgung öffentlicher Räume mit drahtlosem Internet im Interesse der Stadt liegt. Der Energieverbrauch von Geräten, die typischerweise für Freifunk eingesetzt werden, ist zudem eher gering (z.B. 5,5 W für eine Richtfunkantenne), sodass der Abrechnungsaufwand die Verbrauchskosten vermutlich übersteigen würde.

 

Antragstext Punkt 4: Neben der Stromversorgung muss Freifunk-Hardware auch eine Verbindung zum Internet selbst haben. Hierfür baut Freifunk Greifswald e.V. ein eigenes Verbindungsnetz („Backbone“) auf. Dieser Aufbau kann durch die Zurverfügungstellung bestehender physischer Leitungen beschleunigt werden. Eine Leitungsverbindung zwischen der Kuppel des historischen Rathauses und der Stadtinformation wäre ein klassisches Beispiel für eine solche Mitnutzung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Freifunk nicht mit dem übrigen Netzwerk der Verwaltungsgebäude interferiert.

 

[1] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/067/1806745.pdf

 

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Beschlüsse

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27.06.2016 - Hauptausschuss (HA)

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11.07.2016 - Bürgerschaft (BS) - vertagt

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06.10.2016 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig

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19.12.2016 - Bürgerschaft (BS)