Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/898

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Entlassung des Beigeordneten und 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Herrn Jörg Hochheim, auf sein schriftliches Verlangen mit Ablauf des  31.12.2016  aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) § 23 Abs. 1 Nummer 4 i.V.m. Landesbeamtengesetz Mecklenburg–Vorpommern (LBG M-V) § 31 Abs. 2.

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Sachdarstellung

Herr Hochheim hat mit Antrag vom 01.12.2016  sein Verlangen auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit mit Ablauf des 31.12.2016 schriftlich beim Dienstvorgesetzten erklärt. Die Formvorschriften gemäß BeamtStG  § 23 Abs. 1 Nummer 4 und LBG M-V § 31 Abs.2 sind eingehalten. Gemäß § 31 Abs. 2 LBG M-V ist die Entlassung für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, dabei darf ein Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden. Die Entlassung von Herrn Hochheim soll zum beantragten Zeitpunkt erfolgen. Gemäß § 32 Abs. 1 LBG M-V ist für die Entlassung nach § 23 BeamtStG die Stelle zuständig, die nach § 8 LBG M-V für die Ernennung zuständig wäre, soweit durch Gesetz, Verordnung oder Satzung nicht anderes bestimmt ist. Somit obliegt die Entscheidung der Bürgerschaft.

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Beschlüsse

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19.12.2016 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich