Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/898
Grunddaten
- Betreff:
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Entlassung des Beigeordneten und 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters auf Verlangen aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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19.12.2016
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Beschlussvorschlag
Entlassung des Beigeordneten und 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Herrn Jörg Hochheim, auf sein schriftliches Verlangen mit Ablauf des 31.12.2016 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) § 23 Abs. 1 Nummer 4 i.V.m. Landesbeamtengesetz Mecklenburg–Vorpommern (LBG M-V) § 31 Abs. 2.
Sachdarstellung
Herr Hochheim hat mit Antrag vom 01.12.2016 sein Verlangen auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit mit Ablauf des 31.12.2016 schriftlich beim Dienstvorgesetzten erklärt. Die Formvorschriften gemäß BeamtStG § 23 Abs. 1 Nummer 4 und LBG M-V § 31 Abs.2 sind eingehalten. Gemäß § 31 Abs. 2 LBG M-V ist die Entlassung für den beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie kann jedoch so lange hinausgeschoben werden, bis der Beamte seine Amtsgeschäfte ordnungsgemäß erledigt hat, dabei darf ein Zeitraum von drei Monaten nicht überschritten werden. Die Entlassung von Herrn Hochheim soll zum beantragten Zeitpunkt erfolgen. Gemäß § 32 Abs. 1 LBG M-V ist für die Entlassung nach § 23 BeamtStG die Stelle zuständig, die nach § 8 LBG M-V für die Ernennung zuständig wäre, soweit durch Gesetz, Verordnung oder Satzung nicht anderes bestimmt ist. Somit obliegt die Entscheidung der Bürgerschaft.
