Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/903

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 2. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die kommunalen Kindertagesstätten der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Die Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung soll folgende und aus Sicht des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“ bestehende Regelungslücken schließen.

 

  1. Die vorgeschlagene Änderung soll für mehr Planungssicherheit sorgen und eine einseitige Gestaltung des Betreuungsumfanges zu Lasten des Trägers verhindern. Dies betrifft insbesondere die Reduzierung des Betreuungsumfanges während der Ferienzeiten.

 

  1. Neben der Regelbetreuung besteht aufgrund individueller Bedürfnisse eine regelmäßige Nachfrage nach stundenweiser Gastbetreuung. Die Grundlagen hierfür sowie die Berechnung der Beiträge sind bislang nicht in der Satzung erfasst.

 

  1. Um der Vielzahl von zahlungssäumigen Personensorgeberechtigten zu begegnen und dieses Problem zu präventieren,  sollen folgende Bestimmungen in der Satzung geregelt werden:

a)      Der Fälligkeitszeitpunkt wird vom 20. auf den 5. des laufenden Monats vorverlegt. Mutmaßlich besteht für viele Schuldner zu diesem Zeitpunkt ein wesentlich günstigerer finanzieller Spielraum zur Begleichung der Eltern- und Verpflegungsbeiträge.

b)      Die Vertragspartner sollen eine Einzugsermächtigung erteilen. Zwar ist auch diese Vorgabe keine Garantie für eine erfolgreiche Begleichung der Schuld, jedoch verhindert ein erteiltes Lastschriftmandat das schlichte „Vergessen“.

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.01.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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16.01.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - mit Änderungen

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30.01.2017 - Hauptausschuss (HA) - mit Änderungen

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27.02.2017 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich