Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, den Eigenbetrieb „Hanse-Kinder“ zu bevollmächtigen, mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald Vereinbarungen über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklung gem. § 16 KiföG M-V i.V.m. §§ 78 b bis 78 e SGB VIII abzuschließen, welche die in der Anlage 1 dargestellten Platzkosten in den kommunalen Kindertageseinrichtungen zur Folge haben. Die durch den Bürgerschaftsbeschluss geänderten Platzkosten für die Horte sind zu berücksichtigen.

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Sachdarstellung

Der Abschluss neuer Vereinbarungen über Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklung und die damit einhergehenden Anpassungen der Platzkosten werden nötig, um die Erhöhungen der Tariflöhne seit dem Abschluss der momentan gültigen Vereinbarungen zu kompensieren.

Die momentanen Platzkosten bilden lediglich die im Jahr 2015 erzielte Tarifeinigung zur Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher ab. Die Tariflöhne stiegen jedoch zum 01.03.2016 um 2,4 % und werden zum 01.02.2017 um nochmals 2,35 % erhöht. Die

Personalkosten steigen im Ergebnis abstrakt um gut 4,8 %. 

Aufgrund der optimierten Personaleinsatzplanung in Verbindung mit der verbesserten Vernetzung der Einrichtungen untereinander sowie der Nutzung von Arbeitszeitkonten bedarf es jedoch in den meisten Fällen nicht der kompletten Umlage der Mehrkosten. Die vereinbarten Entgelte vollziehen somit eine moderate Erhöhung der Platzkosten und widerspiegeln die Bemühungen des Eigenbetriebes nach sozialverträglichem Handeln.

Bei gleichbleibender Auslastung und unveränderter Verteilung der Betreuungsarten wird sich die voraussichtliche Erhöhung der Einnahmen auf ca. 200T€ jährlich belaufen.

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Beschlüsse

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16.01.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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16.01.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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30.01.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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27.02.2017 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen