Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/942

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Annahme des Restvermögens des Vereins „Kinder 2000 e.V.“ zur Nutzung für gemeinnützige Zwecke gemäß der Vereinssatzung.

Reduzieren

Sachdarstellung

Der Verein „Kinder 2000 e.V.“ hat sich im Jahr 2013 aufgelöst. Laut § 18 (Auflösung des Vereins und Verwendung des angefallenen Vermögens) der Satzung des Vereins soll bei der Auflösung des Vereins das verbliebene Restvermögen an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald fallen, die es ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß Vereinssatzung (§ 2) verwenden darf. Zweck des Vereins ist hiernach „die unmittelbare und mittelbare medizinische und soziale Fürsorge für notleidende Kinder, namentlich aus dem Ausland. Hierzu gehört insbesondere die medizinische Versorgung von Kindern, Aus- und Fortbildung von Personal aus dem Ausland, die dahingehende Förderung der Wissenschaft und die Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung, etwa durch Preisverleihung oder Veranstaltungen“.

Der in Aussicht gestellte Betrag in Höhe von 696,42 € aus der Auflösung des Vereinsvermögens wird entsprechend der Satzung des Vereins im Bereich Integration eingenommen und von dort an einen entsprechenden Träger weiter geleitet, der auf Vorschlag der Verwaltung im Bereich der Migrationsarbeit gemäß o.g. Vereinszweck tätig ist.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

1

11102.46291000

 

11102.54190050

Erträge aus Spenden

 

Zuschüsse Projektförderung Integration

696,42

 

Folgekosten

 

Ja                  Nein: X

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

06.03.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

Erweitern

20.03.2017 - Hauptausschuss (HA) - einstimmig