Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/941

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, das Klimaschutzkonzept der UHGW aus dem Jahre 2010 zu evaluieren und fortzuschreiben sowie den Masterplan „100 % Klimaschutz“ (06/421.1 vom 14.9.2015) an das Übereinkommen von Paris (Ergebnis der UN-Klimakonferenz in Paris, Dezember 2015, in Kraft getreten am 4. 11. 2016) anzupassen.

 

Im Hinblick auf die Inhalte des oben erwähnten Übereinkommens müssen

-          Ziele,

-          die konkreten Aufgaben und

-          Maßnahmen

angepasst und erweitert werden.

 

Die Evaluierung und Fortschreibung des kommunalen Klimaschutzkonzeptes und des Masterplans „100 % Klimaschutz“ sieht deswegen mindestens folgende Punkte vor:

  1. Maßnahmen zum Klimaschutz, die bereits zu Erfolgen geführt haben, werden fortgeführt und intensiviert.
  2. Die Sektoren und Aufgabenfelder, in denen eine Reduzierung der Emission von Treibhausgasen nicht erreicht wurde, werden benannt. Zugleich werden dafür auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen neue und verbesserte Strategien entwickelt.
  3. Der Austausch mit anderen Kommunen und Ebenen über wirksame Strategien und Konzepte zum Klimaschutz wird verstärkt, zum Beispiel im Rahmen bestehender Partnerschaften.
  4. Das aktuelle Handlungsprogramm der kommunalen Klimapartnerschaft zwischen Greifswald und Pomerode wird durch das überarbeitete Klimaschutzkonzept konkretisiert und umgesetzt.
  5. Die konkreten Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes orientieren sich am Ziel der effektiven Nullemission bis zum Jahr 2050 im Sinne des 1,5-Grad-Zieles.
  6. Das Klimaschutzkonzept behandelt künftig auch diejenigen Sektoren, die bisher auf kommunaler Ebene noch nicht vordringlich bedacht wurden, z. B. die Bereiche Ernährung und Beschaffung - vor allem in Hinsicht auf die verpachteten, landwirtschaftlich genutzten Flächen der UHGW - sowie Energie- und Abfallwirtschaft. Damit sollen Auswirkungen des Verhaltens und Handelns auf lokaler Ebene auf die Emissionen aus diesen Bereichen berücksichtigt werden.
  7. Das Klimaschutzkonzept benennt die Folgen einzelner Maßnahmen für Endverbraucherinnen und Endverbraucher vor Ort. Dabei ist gegebenenfalls ein sozialer Ausgleich vorzusehen, um allen Teilen der Bevölkerung zu klimaneutralem Alltagsverhalten zu ermutigen.
  8. Als ein Bestandteil des künftigen Klimaschutzkonzeptes prüft der OB die Möglichkeit, eine entsprechende Beratung für Verbraucherinnen und Verbraucher in Greifswald zu etablieren.

 

Die Evaluierung sollte in 2 Phasen erfolgen:

A) Vorstellung des Greifswalder Standes zu den obigen Punkten und Darstellung der neuen Ansätze in den Ortsteilvertretungen und Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung (bis Mai 2017) und

B) Fertigstellung der Kommunikation zwischen den Akteuren zur Absicherung der festzulegenden neuen Parameter sowie Beschlussfassung dieser neuen Parameter in der Bürgerschaft (Dezember 2017)

 

Die Möglichkeiten der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten (s. Sachdarstellung) sind dabei zu berücksichtigen, insbesondere in Hinsicht auf die neuerdings mögliche Einbeziehung kommunaler Unternehmen.

 

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Sachdarstellung

Die Bürgerschaft der UHGW stellt fest und erkennt an, dass die im Klimaschutzkonzept von 2010 formulierten Ziele unter diesem Gesichtspunkt nur einen ersten Schritt darstellen können und allein noch keinen ausreichenden Beitrag leisten, um die globale Temperaturerhöhung auf weniger als 2° C zu begrenzen und den Meeresspiegelanstieg zu stoppen.

 

Die Bürgerschaft der UHGW erkennt die Verantwortung der kommunalen Ebene an, ihren Beitrag zu einem wirksamen Klimaschutz zu leisten. Greifswald möchte alle Möglichkeiten nutzen, damit die im Übereinkommen von Paris formulierten Ziele erreicht werden können.

 

Das Übereinkommen von Paris, gerade am 4. November dieses Jahres in Kraft getreten, bekräftigt das Ziel, die Globale Erwärmung auf 2° C gegenüber dem vorindustriellen Wert zu begrenzen und erweitert dies um die Vorgabe, eine Erwärmung auf maximal 1,5° C anzustreben.

 

Das Abkommen und der aktuelle Bericht des Weltklimarates IPCC geben dabei konkrete Hinweise, in welchem Umfang dafür die effektive Emission von Treibhausgasen (insbesondere Kohlenstoffdioxid, Methan, Distickstoffmonoxid) reduziert werden muss. Um das Zwei-Grad-Ziel zu erreichen, ist demnach eine Reduzierung der klimawirksamen Emissionen in den Industrieländern bis zum Jahr 2050 um 80–95 % erforderlich. Für eine Begrenzung auf 1,5 °C ist im gleichen Zeitraum eine Reduzierung auf Null notwendig.

 

Die UHGW hat außer dem Klimaschutzkonzept 2010 (B191-10/10) ein Klimaschutzbündnis (B182-08/10), einen 10-Punkte Plan zum Klimaschutz (B385-25/07), einen Masterplan „100% Klimaschutz“ (B223-09/15) beschlossen sowie Maßnahmen zum nachhaltigen und wirtschaftlichen Bauen (B453-25/12). Diese Beschlüsse sollen durch den vorliegenden Antrag fortgeschrieben und konkretisiert werden.

 

Aus der Begründung B223-09/15 (Aufstellung eines Masterplans „100% Klimaschutz“):

 

Aus Fördermitteln der Klimainitiative der Bundesrepublik Deutschland wurde im Zuge der Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses Nr. B697-46/04 zur Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes für Greifswald ein Konzept erstellt, wie die CO2-Emissionen in Greifswald bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 2005 um 14% gesenkt werden können. Mit dem Beschluss B191-10/10 vom 27.09.2010 hat die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald das Konzept angenommen und zugleich ihren Willen bekundet, die Umsetzung des Konzeptes im Bereich ihrer Verantwortlichkeit zu unterstützen, um eine Minderung des Ausstoßes an Kohlenstoffdioxid um 14% gegenüber dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2020 zu realisieren.

 

Diese Zahlen, Grenzwerte und Ziele sollen durch den vorliegenden Antrag an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

 

***

 

Das Klimaschutzkonzept 2010 findet sich in Kurzfassung hier:

https://www.greifswald.de/de/.galleries/dokumente/Staedtische-Konzepte/Klimaschutzkonzept/Integriertes_Klimaschutzkonzept__Kurzfassung.pdf

 

Das Klimaschutzkonzept 2010 findet sich in Langfassung hier:

https://www.greifswald.de/de/.galleries/dokumente/Staedtische-Konzepte/Klimaschutzkonzept/Integriertes_Klimaschutzkonzept__Langfassung.pdf

 

Die Handlungsanweisungen aus der Klimapartnerschaft Greifswald/Pomerode sind hier zu finden:

http://visionenfuergreifswald.eu/B%C3%BCrgerschaft/18%20BV%20Klimaschutz%20-%20Anlage%20Handlungsprogramm%20-%20Greifswald%20-%20Pomerode24_06_2016%20(003).xlsx

 

 

 

Die erweiterte Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative:

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie Klimaschutzprojekte in Kommunen. Das Interesse an der Kommunalrichtlinie ist groß: Seit 2008 wurden 10.000 Projekte in mehr als 3.000 Kommunen gefördert. 

Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung ausgeweitet. Die Erweiterung bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  •     Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen.
  •     Kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung sind jetzt für alle investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt.
  •     Green IT: Neue Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Rechenzentren.
  •     Förderung für den Austausch von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kitas.
  • Zuschüsse für projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen bei allen investiven Maßnahmen.

(https://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie; hier finden sich auch der Text der Richtlinie und die entsprechenden Merkblätter zur Antragstellung)

 

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Beschlüsse

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20.02.2017 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII) - zur Kenntnis genommen

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20.02.2017 - Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie) - zur Kenntnis genommen

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07.03.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - zurückgezogen