Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/947

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den „Corporate Governance Kodex - Teil 1 - Leitlinien guter Unternehmensführung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald“ mit den enthaltenen Standards.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diese Leitlinien in Gesellschaften der Stadt mit Mehrheitsbeteiligung durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung für verbindlich zu erklären. Bei allen anderen Gesellschaften soll auf deren Anwendung hingewirkt werden.

 

Die Bürgerschaft nimmt den „Corporate Governance Kodex - Teil 2 - Umsetzung der Leitlinien guter Unternehmensführung“ zur Kenntnis.

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Sachdarstellung

Die Steuerung und Überwachung  ausgegliederter kommunaler Aufgaben sowie der Aufgabenwahrnehmung in privatrechtlichen Gesellschaften wird im Zusammenhang mit der städtischen Entwicklung immer bedeutsamer. 

 

In dem vorgelegten Regelwerk werden die Standards für das Zusammenwirken aller Beteiligten (Bürgerschaft, Stadtverwaltung, Aufsichtsrat und Beteiligungsgesellschaften) festgelegt und definiert. Wesentliche Themen hierbei sind die Aufgaben des Aufsichtsrates, die Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und kommunaler Politik und mögliche Interessenskonflikte.

 

Die Leitlinien wurden auf Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex erarbeitet, der aufgrund von § 161 AktG seit Ende 2002 die Organe börsennotierter Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Entsprechenserklärungen abzugeben. Der Beschluss beinhaltet gleichzeitig die freiwillige Selbstverpflichtung, die Standards und Vorgaben anzuerkennen, um den Anforderungen der Transparenz und der guten Unternehmensführung in öffentlichen Unternehmen gerecht zu werden.

 

Das durch die Bürgerschaft beschlossene Regelwerk soll für alle städtischen Beteiligungen eine verbindliche Grundlage sein. Hierauf hat der Oberbürgermeister im Rahmen der Ausübung der Gesellschafterbefugnisse für die Stadt in der Gesellschaftsversammlung hinzuwirken. Bei Minderheitsbeteiligungen ist eine entsprechende Anwendung zu empfehlen.

 

Die Richtlinien werden regelmäßig auf aktuelle Entwicklungen überprüft und sind bei Bedarf anzupassen.

 

Der 2014 von der Verwaltung vorgelegte Entwurf wurde grundsätzlich überarbeitet und im Herbst 2016 den Gesellschaften und Fraktionen der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben. Die eingegangenen Hinweise und Empfehlungen zum Regelwerk wurden geprüft und berücksichtigt, soweit sie der Zielstellung der Richtlinien entsprechen. 

 

In einem weiteren Teil 2 wird die Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, d. h. die praktische Umsetzung der Leitlinien aufgezeigt. Dieser Teil enthält konkrete Vorgaben und geeignete Instrumente, um die notwendige Transparenz und Kontrolle im Zusammenspiel von Beteiligungsgesellschaft und deren Gesellschafterin praktikabel, effizient und nachhaltig zu ermöglichen. Grundsätzliche Regelungsinhalte betreffen hierbei insbesondere die Aufgaben des Beteiligungsmanagements als Organisationseinheit der Verwaltung, die Wirtschaftsplanung, den Jahresabschluss und das Berichtswesen.

 

Dieser Teil wird der Bürgerschaft zur Kenntnis gegeben. Dieser ist als Grundlage und Instrument für die Umsetzung des Teils 1 durch Oberbürgermeister, Verwaltung und Beteiligungs-gesellschaften anzuwenden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.03.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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20.03.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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03.04.2017 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig