Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/949
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Schwimmbad- und Anlagen Greifswald GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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06.03.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beschlussfassung
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20.03.2017
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss stimmt der Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Schwimmbad- und Anlagen Greifswald GmbH (SAG) entsprechend der Anlage 1 zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, in Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Greifswald GmbH (SWG) die dafür notwendigen Beschlüsse zu fassen.
Sachdarstellung
Die SAG ist eine 100%ige Tochter der SWG, die wiederum im alleinigen Eigentum der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) steht.
Die Gesellschaft wurde als Stadthafen Greifswald GmbH 1991 gegründet. 1996 erfolgte die Änderung der Firma und des Gegenstandes der SAG und die inhaltliche Überarbeitung des Gesellschaftsvertrages; die letzte Anpassung des Gesellschaftsvertrages fand 2001 im Zuge der Umstellung auf EUR statt.
Der Gesellschaftsvertrag wurde insbesondere hinsichtlich der Regelungen des § 73 KV M-V Kommunalverfassung M-V überarbeitet:
- Erfordernisse zur Aufstellung des Wirtschaftsplanes nach EigVO M-V
- Aufstellung der Jahresabschlüsse nach HGB und Prüfung nach KPG M-V ,
- Übersendung des Prüfberichtes an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Teilnahmerecht des Oberbürgermeister und des Beteiligungsmanagements an den Sitzungen der Gesellschafterversammlung
- Zustimmungserfordernis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bei Beteiligungen
- Bezügetransparenz der Geschäftsführer.
Im Zuge der Überarbeitung wurde u.a. der Stadthafen Greifswald/Ladebow aus dem Zweck und Gegenstand des Unternehmens entfernt. Gleichzeitig war es Ziel, den Gesellschaftsvertrag zu vereinfachen. Bspw. sollen zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte der Geschäftsführung und die entsprechenden Wertgrenzen künftig in einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geregelt werden.
Zur besseren Vergleichbarkeit ist als Anlage 2 eine Synopse beigefügt.
Der Aufsichtsrat der SWG hat in seiner Sitzung am 27.01.2017 der Änderung des Gesellschaftsvertrages der SAG zugestimmt und der Gesellschafterversammlung der SWG, vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, dies ebenfalls empfohlen.
Gemäß § 5 Abs. 5 Punkt 9 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entscheidet in wichtigen Angelegenheiten der Eigengesellschaften und Beteiligungen der Hauptausschuss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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721,2 kB
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2
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öffentlich
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595,3 kB
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