Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/960
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag: Videoüberwachung in Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beratung
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27.02.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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20.03.2017
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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03.04.2017
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Sachdarstellung
Videoaufzeichnungen an Orten/Plätzen in Greifswald, an welchen es vermehrt zur Begehung von Straftaten gekommen ist und dies auch zukünftig zu erwarten ist, welche nach den einschlägigen Gesetzen nach einer bestimmten Frist ohnehin wieder gelöscht werden müssen, könnten zu einer Vermeidung der Begehung von Straftaten durch ein erhöhtes Risikos des Entdeckt- und Erkanntwerdens führen. Diese könnten natürlich auch zur Aufklärung von Straftaten beitragen.
Dies gilt auch für Straftaten im Zusammenhang mit Vandalismus. Der Vandalismus in Greifswald nimmt stetig zu. Es gibt kaum Wände, Brücken oder Straßenlaternen, welche nicht mit illegalen Schmierereien oder Aufklebern beschädigt wurden. Die Säuberung dieser Flächen ist zum einen mit viel Aufwand und teilweise auch mit hohen Kosten verbunden, weshalb entsprechende Maßnahmen überwiegend nicht erfolgen. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei den Flächen um historische Flächen handelt, da dort die Kosten noch höher angesetzt werden müssen. Da die Aufklärungsrate in diesem Bereich gegen Null geht, weshalb auch keine Kostenübertragung auf den Täter erfolgen kann, könnte eine gezielte Videoüberwachung hier zum einen zu einem Rückgang der Straftaten und zum Anderen zu einer besseren Aufklärung mit der Möglichkeit der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches führen.
Bevor die Bürgerschaft über konkrete Maßnahmen beschließen kann, ist es zunächst einmal notwendig, dass die Rechtslage für die Bürgerschaftsmitglieder verständlich dargelegt wird. Darüber hinaus ist eine erste Kostenberechnung vorzunehmen, wobei sich diese auf einzelne repräsentative Beispiele beschränken darf.