Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/956

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende 4. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Im Anzeigeverfahren für die  Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald: Rede- und Antragsrecht in Ausschüssen und in der Bürgerschaft,  Beschluss der Bürgerschaft B379-15/16 vom 6. Oktober 2016 hat das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 24. November 2016 mitgeteilt, dass „... rechtliche Bedenken bezüglich Artikel 1 Nr. 2 der Satzung hinsichtlich des Antrags- und Rederechts in Sitzungen der Fachausschüsse, der Ortsteilvertretungen sowie den Bürgerschaftssitzungen. ...“ bestehen.

 

- Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) regele die 

  Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte abschließend.

- Eine Erweiterung dieser Regelungen durch eine Satzung oder Geschäftsordnung eröffne sich  

  nicht.

- Für die Einbindung des Seniorenbeirates seien insb. § 14 Abs. 1 KV M-V (Recht, sich schriftlich

  oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu

  wenden) und § 17 Abs. 2 KV M-V  (Gemeindevertretung entscheidet einzelfallbezogen wer und

  zu welchem Thema angehört wird) maßgebend.

 

Zusammenfassend stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest: „Eine abstrakt generelle Regelung des Rede- und Antragsrechtes des Seniorenbeirats in der Seniorenbeiratssatzung überschreitet nach hiesigem Dafürhalten den durch die KV M-V gesetzten Rahmen und ist somit nicht zulässig.“

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Beschlüsse

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20.03.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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03.04.2017 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich