Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/956
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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20.03.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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03.04.2017
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Sachdarstellung
Im Anzeigeverfahren für die Änderungssatzung zur Satzung des Seniorenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald: Rede- und Antragsrecht in Ausschüssen und in der Bürgerschaft, Beschluss der Bürgerschaft B379-15/16 vom 6. Oktober 2016 hat das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 24. November 2016 mitgeteilt, dass „... rechtliche Bedenken bezüglich Artikel 1 Nr. 2 der Satzung hinsichtlich des Antrags- und Rederechts in Sitzungen der Fachausschüsse, der Ortsteilvertretungen sowie den Bürgerschaftssitzungen. ...“ bestehen.
- Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) regele die
Teilnahme-, Rede- und Antragsrechte abschließend.
- Eine Erweiterung dieser Regelungen durch eine Satzung oder Geschäftsordnung eröffne sich
nicht.
- Für die Einbindung des Seniorenbeirates seien insb. § 14 Abs. 1 KV M-V (Recht, sich schriftlich
oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu
wenden) und § 17 Abs. 2 KV M-V (Gemeindevertretung entscheidet einzelfallbezogen wer und
zu welchem Thema angehört wird) maßgebend.
Zusammenfassend stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest: „Eine abstrakt generelle Regelung des Rede- und Antragsrechtes des Seniorenbeirats in der Seniorenbeiratssatzung überschreitet nach hiesigem Dafürhalten den durch die KV M-V gesetzten Rahmen und ist somit nicht zulässig.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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15,3 kB
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2
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öffentlich
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14,7 kB
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