Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende 1. Änderungssatzung zur Satzung des Frauenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald.

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Sachdarstellung

Im Anzeigeverfahren für die Satzung des Frauenbeirates der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Beschluss der Bürgerschaft B329-13/16 vom 23. Mai 2016 hat das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern mit Schreiben vom 22. Dezember 2016 mitgeteilt, dass „... rechtliche Bedenken bezüglich § 7 Satz 2 der Satzung hinsichtlich des Antrags- und Rederechts in Sitzungen der Ausschüsse der Bürgerschaft. ...“ bestehen.

 

- Die Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) regele die Teilnahme-, Rede und Antragsrechte abschließend.

- Eine Erweiterung dieser Regelungen durch eine Satzung oder Geschäftsordnung eröffne sich nicht.

- Für die Einbindung des Frauenbeirates seien insb. § 14 Abs. 1 KV M-V (Recht, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden) und  § 17 Abs. 2 KV M-V (Gemeindevertretung entscheidet einzelfallbezogen wer und zu welchem Thema angehört wird) maßgebend.

Zusammenfassend stellt die Rechtsaufsichtsbehörde fest: „Eine abstrakt generelle Regelung des Rede- und Antragsrechtes der Frauenbeirats in der Frauenbeiratssatzung überschreitet nach hiesigem Dafürhalten den durch die KV M-V gesetzten Rahmen und ist somit nicht zulässig.“

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Beschlüsse

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20.03.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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03.04.2017 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich