Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/985
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zur/zum Beigeordneten und 1. Stellvertreterin/1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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03.04.2017
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat am 10.11.2016 die öffentliche Ausschreibung der Stelle der/des Beigeordneten und 1. Stellvertreterin/1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters gemäß § 40 Abs. 5) i.V.m. § 37 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) beschlossen. Die Ausschreibung erfolgte am 10.12.2016 im überregionalen Teil der Ostsee-Zeitung, im Internet unter www.greifswald.de und unter www.interamt.de. Die Bewerbungsfrist endete am 12.01.2017.
Insgesamt sind 22 Bewerbungen eingegangen. Die Fraktionen und Zählgemeinschaften wählten nach Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen aus dem Bewerberkreis fünf Kandidaten für die Vorstellung im Hauptausschuss aus. Ein Kandidat zog mit E-Mail vom 19. März 2017 seine Bewerbung zurück. Die anderen vier Kandidaten stellten sich im Hauptausschuss am 20.03.2017 persönlich vor. Alle vier Kandidaten wurden im Hauptausschuss am 20.03.2017 für die Wahl der/des Beigeordneten vorgeschlagen. Ein Kandidat hat mit E-Mail vom 23.03.2017 seine Bewerbung zurückgezogen. Somit stehen Frau Jeannette von Busse, Herr Dr. Andreas Kerath und Herr Gamal Khalil für die Wahl zur Beigeordneten/zum Beigeordneten zur Verfügung.
Der Werdegang der Kandidatin und der Kandidaten ist in der Anlage der Beschlussvorlage dargestellt.
Das Verfahren zur Wahl der/des Beigeordneten und 1. Stellvertreterin/1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters richtet sich nach § 40 Abs. 1, 4 und 5 KV M-V. Gemäß § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald werden Beigeordnete für 7 Jahre und 6 Monate gewählt.
Die besoldungsrechtliche Einstufung erfolgt nach der Kommunalbesoldungslandesverordnung (KomBesLVO M-V) für die/den 1. Stellvertreterin/1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters in die Besoldungsgruppe B 3. Der/Dem Beigeordneten wird gemäß § 17 Nummer 1 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 115 Euro monatlich gewährt.