Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/992
Grunddaten
- Betreff:
-
Veröffentlichung von namentlichen Abstimmungen der Bürgerschaft im Stadtblatt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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02.05.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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08.05.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zukünftig das Abstimmungsergebnis von namentlichen Abstimmungen aus öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft im Sinne von § 31 Abs. 2 Satz 5 KV M-V, §§ 9 Abs. 3 Buchst. j), 12 Abs. 1 Buchst. n) GO BS, einschließlich des im Sitzungsprotokoll festgehaltenen Abstimmungsverhaltens der einzelnen Bürgerschaftsmitglieder im jeweils nächsten auf die Abstimmung folgenden Stadtblatt zu veröffentlichen.
Sachdarstellung
Abstimmungen in der Bürgerschaft sind grundsätzlich offene Abstimmungen (§ 31 Abs. 2 Satz 1 KV M-V) und geheime Abstimmungen sind durch das Gesetz ausdrücklich als unzulässig ausgeschlossen (§ 31 Abs. 2 Satz 6 KV M-V), um zu erreichen, dass jedes Bürgerschaftsmitglied sich offen zu seinem Abstimmungsverhalten bekennen muss (vgl. Gentner in: Schweriner Kommentar zur KV M-V, § 31 Rn 4).
Bei einer namentlichen Abstimmung in der Bürgerschaft, welche auf Antrag eines Viertel aller Mitglieder oder einer Fraktion der Bürgerschaft durchzuführen ist (§ 31 Abs. 2 Satz 5 KV M-V), werden die Bürgerschaftsmitglieder nacheinander aufgerufen, um ihre Stimmen abzugeben. Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung wird für jedes Bürgerschaftsmitglied im Sitzungsprotokoll festgehalten. Daher ist die namentliche Abstimmung für die politische Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit von Bedeutung (vgl. Gentner in: Schweriner Kommentar zur KV M-V, § 31 Rn 4).
Da eine namentliche Abstimmung eine solche große Bedeutung für die Öffentlichkeit hat, aber auch Ausdruck von Transparenz und Offenheit der Bürgerschaftsmitglieder untereinander und gegenüber den Bürgern ist, sollte die Öffentlichkeit, also die Bürger, auch über das Abstimmungsverhalten der Bürgerschaftsmitglieder informiert werden. Für die Informationen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist das Stadtblatt das zuständige Organ, weshalb der Oberbürgermeister das durch das Sitzungsprotokoll dokumentierte Abstimmungsverhalten der Bürgerschaftsmitglieder bei namentlicher Abstimmung auch dort und zeitnah zur Abstimmung veröffentlichen sollte.