Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss stimmt der Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages der ABS-Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung mbH (ABS gGmbH) entsprechend der Anlage 1 zu.

Er genehmigt die unter Vorbehalt durch den Oberbürgermeister für die Universitäts- und Hansestadt Greifswald dazu gefassten Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung der ABS gGmbH und ermächtigt ihn, alle weiteren dafür notwendigen Erklärungen abzugeben.

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Sachdarstellung

Die ABS gGmbH wurde 1992 gegründet. Die grundsätzliche Überarbeitung des inhaltlich letztmalig 2009 geänderten Gesellschaftsvertrages erfolgt insbesondere hinsichtlich der  Regelungen des § 73 der KV MV, soweit diese nicht bereits in der derzeitigen Fassung enthalten waren:

-Zustimmungserfordernis der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bei Beteiligungen,

-Bezügetranzparenz der Geschäftsführung.

 

Bezüglich des Fachbeirates sollen künftig die Regelungen zur Zusammensetzung und Tagungsablauf in einer GO außerhalb des Gesellschaftsvertrages getroffen werden, dies ermöglicht eine Änderung hinsichtlich der Zusammensetzung auch ohne Anpassung des Vertrages.

 

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages trägt auch dem Umstand Rechnung, dass ohne weitere Änderung (kommunale) Gesellschafter aufgenommen werden könnten, soweit dies aus dem regionalen Engagement der Gesellschaft erforderlich werden würde.

 

Weiterhin hat eine Prüfung des zuständigen Finanzamtes ergeben, dass der Gesellschaftsvertrag nicht den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (§ 60 i.V.m. § 59 AO) für eine gemeinnützige Gesellschaft entspricht. Auf eine notwendige Änderung aus steuerlicher Sicht wurde hingewiesen, wonach durch die Gesellschaft statt gemeinnütziger Zwecke eher mildtätige Zwecke verfolgt. Das der Abgabenordnung beigefügte Muster für gemeinnützige GmbH wurde berücksichtigt.

 

Zur besseren Vergleichbarkeit ist als Anlage 2 eine Synopse beigefügt.

 

Die Gesellschafterversammlung der ABS gGmbH hat in ihrer Sitzung am 15.03.2017  der Änderung und Neufassung des Gesellschaftsvertrages der SAG, vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, zugestimmt.

 

Gemäß § 5 Abs. 5 Punkt 9 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald entscheidet in wichtigen Angelegenheiten der Eigengesellschaften und Beteiligungen der Hauptausschuss.

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.05.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

Erweitern

08.05.2017 - Hauptausschuss (HA) - einstimmig