Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1015
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hauptsatzung betreffend die Ortsteilvertretungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsteilvertretung Riems (OTV Rie)
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Beratung
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24.04.2017
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Ostseeviertel (OTV OV)
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Beratung
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24.04.2017
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Eldena (OTV El)
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Beratung
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25.04.2017
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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26.04.2017
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)
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Beratung
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26.04.2017
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Friedrichshagen (OTV Fr)
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Beratung
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26.04.2017
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Schönwalde I/Südstadt (OTV SW I)
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Beratung
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27.04.2017
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Wieck und Ladebow (OTV WL)
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Beratung
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02.05.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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02.05.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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03.05.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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08.05.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass auf der Grundlage von § 46 Absatz 7 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern der § 21 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 06. Oktober 2016 um folgende Absätze zur Handhabung eines sogenannten OTV-Budgets ergänzt wird:
„Absatz 6
Die Ortsteilvertretungen entscheiden im Rahmen der ihnen von der Bürgerschaft nach Abs. 7 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (OTV-Budget) über kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen.
Absatz 7
Die Bürgerschaft beschließt mit dem jeweiligen Haushalt die Höhe des Gesamtumfanges des OTV-Budgets. Dieser Gesamtumfang wird dann nach der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht über einen von der Bürgerschaft festzulegenden Verteilungsschlüssel den Ortsteilvertretungen zur Verfügung gestellt. Der Verteilungsschlüssel ist unter Berücksichtigung des Umfanges der in dem Ortsteil vorhandenen Aufgaben und Einrichtungen sowie der Anzahl der in ihm wohnenden Einwohner festzusetzen. Vor der Festlegung des Verteilungsschlüssels sind die Ortsteilvertretungen zu hören.
Sachdarstellung
Im September/Oktober 2016 haben die Ortsteilvertretungen erstmals über Anliegen und Details zu einem OTV-Budget diskutiert. Mit einem solchen OTV-Budget sollen jeder Ortsteilvertretung weitere Handlungsfelder zur aktiven Unterstützung des gesellschaftlichen Lebens und Kommunikation der Einwohner im Ortsteil gegeben werden.
Kleinere ortsteilbezogene Maßnahmen können insbesondere sein:
1.
die ergänzende Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen,
2.
die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in dem Ortsteil,
3.
die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des Brauchtums in dem Ortsteil und sonstigen Ortsteilfesten
4.
die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften,
5.
die Information, Dokumentation und Präsentation in Ortsteilangelegenheiten.
Im Doppelhaushalt 2017/18 sind erstmals nun insgesamt 68.000 € je Jahr für diese OTV-Budgets enthalten. Diese Mittel sollen dieses Jahr nach Freigabe des Haushaltes nach folgendem Verteilungsschlüssel zur Verfügung gestellt werden: je Ortsteilvertretung 5.000 € als Grundstock und weitere 0,50 € je Einwohner im Bereich der Ortsteilvertretung. Um das weitere Verfahren zum Umgang mit dem OTV-Budget zu regeln und dennoch zu vereinfachen, wurde oben stehende Erweiterung der Hauptsatzung vorgeschlagen.
Die Einbringer dieser Vorlage empfehlen den Ortsteilen dabei noch, die dann verfügbaren Mittel projekt-bezogen zu strukturieren. So könnte z.B. jeder Einwohner des Ortsteils ab 14 Jahre Vorschläge für solche Projekte an die OTV richten. Dabei sollte ein Projekt nicht 3.000 € übersteigen. Solch ein Projekt sollte dann auch noch im selben Haushaltsjahr umsetzbar sein.
Wie die jeweilige OTV dann endgültig zu einer für die Einwohner transparenten Entscheidung zur Mittelvergabe kommt, muss sie für sich selbst noch festlegen.
Die genaue Mittelverteilung je Ortsteil wird die Verwaltung noch rechtzeitig bekannt geben. Zur Orientierung können die Einwohnerangaben aus dem ISEK 2030plus herhalten (S. 29, Tabelle 5, Jahr 2014).