Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, dass § 21 der Hauptsatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 06. Oktober 2016 um folgende Absätze zur Handhabung eines sogenannten OTV-Budgets ergänzt wird:

 

Absatz 6

Soweit nicht nach den Vorschriften der Kommunalverfassung bzw. dieser Hauptsatzung die Bürgerschaft ausschließlich zuständig ist und soweit es sich nicht um Aufgaben handelt, die dem Oberbürgermeister obliegen, entscheidet die Ortsteilvertretung im Rahmen der ihr nach Abs. 7 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (OTV-Budget) in folgenden Angelegenheiten:

 

  1. die ergänzende Ausstattung und Benutzung der in der Ortschaft gelegenen öffentlichen Einrichtungen, deren Bedeutung über den Ortsteil nicht hinausgeht, mit Ausnahme von Schulen,
     
  2. die Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Umbau und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über den Ortsteil nicht hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen,
     
  3. die Pflege des Ortsbildes sowie die Unterhaltung und Ausgestaltung der öffentlichen Park- und Grünanlagen, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Ortsteil hinausgeht,

 

2.  die Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in dem Ortsteil,

 

3.  die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, und des  Brauchtums in dem Ortsteil und sonstigen Ortsteilfesten

 

4.  die Pflege vorhandener Patenschaften und Partnerschaften,

 

5.  die Information, Dokumentation und Präsentation in Ortsteilangelegenheiten.

 

Absatz 7

Der Ortsteilvertretung werden zur Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben angemessene Haushaltsmittel (OTV-Budget) zur Verfügung gestellt. Die ortsteilbezogenen Haushaltsansätze sollen im Rahmen der Gesamtausgaben der Stadt unter Berücksichtigung des Umfanges der in dem Ortsteil vorhandenen Einrichtungen festgesetzt werden.

 

Absatz 8

Die Ortsteilvertretung ist bei der Aufstellung der ortsteilbezogenen Haushaltsansätze (OTV-Budget), zu hören. Sie hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen.“

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Sachdarstellung

Im September/Oktober 2016 haben die Ortsteilvertretungen erstmals über Anliegen und Details zu einem OTV-Budget diskutiert. Mit einem solchen OTV-Budget soll jeder Ortsteilvertretung weitere Handlungsfelder zur aktiven Unterstützung des gesellschaftlichen Lebens und Kommunikation der Einwohner im Ortsteil gegeben werden.

 

Im Doppelhaushalt 2017/18 sind erstmals nun insgesamt 68.000 EUR je Jahr für diese OTV-Budgets enthalten. Diese Mittel sollen dieses Jahr nach Freigabe des Haushaltes nachfolgendem Verteilungsschlüssel zur Verfügung gestellt werden: je Ortsteilvertretung 5.000 EUR als Grundstock und weitere 0,50 EUR je Einwohner im Bereich der Ortsteilvertretung. Um das weitere Verfahren zum Umgang mit dem OTV-Budget zu regeln und dennoch zu vereinfachen, wurde obenstehende Erweiterung der Hauptsatzung vorgeschlagen.

 

Die Einbringer dieser Vorlage empfehlen den Ortsteilen dabei noch, die dann verfügbaren Mittel projekt-bezogen zu strukturieren. So könnte z.B. jeder Einwohner des Ortsteils ab 14 Jahre Vorschläge für solche Projekte an die OTV richten. Dabei sollte ein Projekt nicht 3.000 EUR übersteigen. Solch ein Projekt sollte dann auch noch im selben Haushaltsjahr umsetzbar sein.

 

Wie die jeweilige OTV dann endgültig zur einer für die Einwohner transparenten Entscheidung zur Mittelvergabe kommt, muss sie für sich selbst noch festlegen.

 

Die genaue Mittelverteilung je Ortsteil wird die Verwaltung noch rechtzeitig bekannt geben. Zur Orientierung können die Einwohnerangaben aus dem ISEK 2030plus herhalten (S. 29, Tabelle 5, Jahr 2014).

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.05.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - zur Kenntnis genommen

Erweitern

03.05.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - behandelt, nicht abgestimmt