Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1018
Grunddaten
- Betreff:
-
Langfristige Sicherung der Schul- und Jugendsozialarbeit in Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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02.05.2017
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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04.05.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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08.05.2017
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Geplant
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald möge beschließen:
- Die Bürgerschaft bekennt sich zur hohen Bedeutung der Schul- und Jugendsozialarbeit für den sozialen Zusammenhalt und die pädagogische Arbeit an den Greifswalder Schulen und in der freien Jugendarbeit.
- Die Bürgerschaft spricht sich für den Erhalt aller bestehenden Stellen der Schul- und Jugendsozialarbeit in Greifswald aus und fordert das Land und den Landkreis Vorpommern-Greifswald zum Erhalt aller Stellen und deren langfristigen Absicherung auf.
- Die Bürgerschaft spricht sich für die Verabschiedung von langfristigen Leistungsvereinbarungen zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald, der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und den Trägern der Schul- und Jugendsozialarbeit aus und bittet die Verwaltung entsprechende Schritte einzuleiten.
Sachdarstellung
Die Arbeit der Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen, gemäß Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§59) ist seit Jahren ein elementarer Bestandteil der Schulkultur an Greifswalder Schulen. Sie unterstützt alle an Schule Beteiligten und trägt maßgeblich zur Gestaltung des gemeinsamen Lebens im Sozialraum Schule bei. Die Begleitung bei entscheidenden Übergängen, insbesondere von Schule zu Ausbildung, ist eine nicht zu vernachlässigende Unterstützung für Schüler, Lehrer, Eltern und Unternehmen. Durch Jugend-, Eltern- und Netzwerkarbeit leistet Schulsozialarbeit einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz des Wohles der Kinder, sowie zur deren Inklusion und Integration in das Schulleben. Gerade mit Blick auf die wachsenden Herausforderungen in diesen Bereichen, nimmt die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit an unseren Schulen noch weiter zu. Gleiches gilt für die Jugendsozialarbeit, die einen wichtigen Beitrag für den sozialen Zusammenhalt und zur Prävention leistet. Ein Zurückziehen des Landes aus der Finanzierung der freien Jugendarbeit oder weitere Kürzungen in diesem Bereich dürfen daher auf keinen Fall erfolgen.
Um diese wichtigen Leistungen zu würdigen und langfristig zu gewährleisten werden von Seiten der Ausschüsse für Sport, Soziales und Jugend und Bildung, Universität und Wissenschaft ein wichtiges Anliegen der Schulen und der Schul-und Jugendsozialarbeiter bzw. Schul- und Jugendsozialarbeiterinnen aufgegriffen. Hierbei wird in Punkt 3. angestrebt, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden und über Leistungsvereinbarungen eine Arbeitsplatzsicherheit auch über die Laufzeiten der jeweiligen Haushalte hinaus zu gewährleisten. Bisher orientieren sich die Arbeitsverträge an der kürzesten Laufzeit der beteiligten Haushalte (Land, Landkreis, Stadt). Das Land hat bereits signalisiert hierfür bereitzustehen. Die Stadt Greifswald sollte daher ihre Bereitschaft ebenfalls bekräftigen und entsprechende Verhandlungen mit dem Landkreis aufnehmen.