Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1012
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Ausstattung der Kommunen durch die Landesregierung und den Landtag MV – Neuregelung des FAG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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02.05.2017
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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02.05.2017
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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03.05.2017
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Geplant
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Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
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Beratung
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03.05.2017
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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04.05.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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08.05.2017
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Gestoppt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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22.05.2017
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf, die vom Bund bereitgestellten finanziellen Mittel zur kommunalen Entlastung in Mecklenburg-Vorpommern vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten.
1. Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf die Gesamtschlüsselmasse (vertikaler Finanzausgleich) zu erhöhen, um so zu einer aufgaben- und bedarfsgerechten Finanzierung der Kommunen beizutragen.
2. Darüber hinaus appelliert die Bürgerschaft aufs dringlichste an die Landesregierung und den Landtag Mecklenburg-Vorpommern bei der Novellierung des FAGs (Finanzausgleichsgesetzes) sicherzustellen, dass es bei der vorgesehenen Neuverteilung zwischen den Gemeinden, Landkreisen und kreisfreien Städten nicht zu einer Benachteiligung, sondern vielmehr einer Stärkung der Grund-, Mittel- und Oberzentren kommt. Diese nehmen zentrale Aufgaben wahr und strahlen als wirtschaftliche Motoren in ihre Regionen aus.
3. Des Weiteren fordert die Bürgerschaft die Landesregierung auf, mit den Kommunen in einen breiten Diskurs zur Novellierung des Finanzausgleiches zu treten.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fordert von der Landesregierung:
lückenlose Aufklärung bezüglich der Höhe der kommunalen Beteiligungsquote in den letzten Jahren
unverzügliche Auszahlung der FAG-Mittel, die Greifswald in den vergangenen Jahren vorenthalten wurden
Sachdarstellung
Zu I: Der Bund hat entschieden, die Kommunen ab dem Jahr 2018 durch einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft (gemäß SGB II) und größere Umsatzsteueranteile zu entlasten. Das Gesamtvolumen soll 5 Mrd. Euro betragen. Bisher liegt leider keine Aussage der Landesregierung vor, dass diese Mittel auch vollumfänglich an die Kommunen weitergeleitet werden.
Zu II: Bereits ab dem nächsten Jahr drohen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ein geringere Schlüsselzuweisungen in Höhe von bis zu 7,3 Mio. Euro. Das entspricht in etwa einer Halbierung dieser Finanzierungsquelle. Können diese Einnahmeverluste nicht kompensiert werden, muss die Bürgerschaft nach Verabschiedung des FAGs in seiner jetzt geplanten Form über die Kürzung oder Streichung von Aufgaben befinden.
Hintergrund ist die anstehende Novellierung des Finanzausgleichgesetzes. Nach einem von der Landesregierung beauftragten Gutachten[1] soll neben der Auflösung der Vorwegabzüge die zur Verfügung stehende Schlüsselmasse (Horizontaler Ausgleich) nach einem Zwei-Ebenen-Modell neu verteilt werden. (Erläuterung aus der PM des Innenministeriums: „Bisher werden die beiden kreisfreien Städte Rostock und Schwerin sowie die vier großen kreisangehörigen Städte Wismar, Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg als eigene Säule im System der Schlüsselzuweisungen des Landes geführt. Dies sollte beendet und ein so genanntes Zwei-Ebenen-Modell eingeführt werden, d.h. eine Ebene für Gemeindeaufgaben, aus der alle Gemeinden und Städte ihre Schlüsselzuweisung für Gemeindeaufgaben erhalten und eine Ebene für Kreisaufgaben, aus der die Landkreise und kreisfreien Städte für ihre Kreisaufgaben die Zuweisungen bekommen.“)
In den drei im Gutachten dargestellten Verteilungsmodellen gehören die 4 großen kreisangehörigen Städte zu den Verlierern der Reform. Nach der vom Gutachter präferierten Variante (b) wären das für Greifswald ab dem Jahr 2018 7,125 Mio. Euro weniger als bislang. Selbst in der positivsten Variante ist von ca. 4,352 Mio. Euro weniger die Rede, die Greifswald zukünftig an Zuweisungen durch das Land erhielte. Nutznießer dieser Reform wären die beiden kreisfreien Städte, die mit ca. 20 Mio. Euro zusätzlich rechnen können, jedoch ausschließlich im westlichen Landesteil liegen.
Gleichzeitig ist unbenommen, dass die Oberzentren zentrale Aufgaben für das Umland übernehmen, ein besonderes Maß an Infrastrukturangeboten vorhalten und weit über die Stadtgrenzen hinausstrahlen. Diese Motorfunktion sollte nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Da die Reform bereits zum Jahr 2018 in Kraft treten soll, stehen auch die gerade mit dem Doppelhaushalt beschlossenen Projekte wieder zur Disposition.
Zu III. Die FAG-Gutachter haben festgestellt, dass die kommunale Beteiligungsquote in den vergangenen Jahren deutlich höher hätte ausfallen müssen und alle Städte, Gemeinden und Landkreise schon lange deutlich mehr Zuweisungen aus dem FAG hätten erhalten müssen. Darauf haben jüngst der Oberbürgermeister von Stralsund, Alexander Badrow (CDU),[2] sowie der Bürgermeister von Wismar, Thomas Beyer (SPD), unabhängig voneinander aufmerksam gemacht. Wir gehen davon aus, dass auch die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hiervon betroffen ist.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, zu diesen schwerwiegenden Vorwürfen Stellung zu nehmen, die Vorfälle lückenlos aufzuklären und die ggfs. vorenthaltenen FAG-Mittel unverzüglich an die Kommunen und Kreise auszuzahlen.
[1] http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Aktuell/?id=124846&processor=processor.sa.pressemitteilung
[2] http://www.stralsund.de/shared/Nachrichtenportal/Aktuelles/Appell-des-Oberbuergermeisters-der-Hansestadt-Stralsund-an-die-Landesregierung-von-Mecklenburg-Vorpommern.html