Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/994

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Das Strandbad Eldena, innerhalb des umzäunten Bereiches, wird im Rahmen der Daseinsvorsorge auch zukünftig als öffentliche Einrichtung betrieben. In der Badesaison vom 01.05. bis 30.09. werden Eintrittsgelder erhoben.

 

  1. Der Betreibervertrag mit der ABS gGmbH wird zum 31.12.2017 aufgehoben.

 

  1. Die grundsätzliche Vergabe der Betreibung des Strandbades Eldena ab dem 01.01.2018 erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung an einen Dritten.

 

  1. Dem Betreiber wird die Profilierung des Strandbades als Stätte für Sport, Spaß und Erholung aufgegeben.


  1. Die Berücksichtigung folgender Eckpunkte in den Ausschreibungsunterlagen:

 

        5-jährige Laufzeit des Vertrages und  Gewährung weiterer Optionen um jeweils  5 Jahre  zur weiteren Betriebsführung;

        Angabe eines noch zu bestimmenden jährlichen finanziellen Zuschusses der UHGW an den Dritten

        Sicherung einer Mindestöffnungszeit vom 01.05. bis 30.09. des Jahres (Öffnungszeiten der Kassen von 8:30 Uhr bis 20:00 Uhr)

        Vorhaltung des notwendigen Personals für Betriebsführung

        Eintrittspreisfestlegung in der derzeitigen Struktur (siehe Anlage) als Grundvariante

        Verpflichtung zur Durchführung aller erforderlichen Pflege und Wartungsarbeiten (u. a. Übernahme des Vertrages mit dem STALU zur wasserseitigen Pflege des Deiches)

        als Zuschlagskriterium für die Vergabe gilt die Höhe des jährlichen finanziellen Zuschusses der UHGW an den Betreiber, welcher von ihm zu benennen ist

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Sachdarstellung

Mit Beschluss B 399-15/16 vom 10.10.2016 hat die Bürgerschaft die Rückübertragung der Betreibung des Strandbades Eldena und die Verwaltung des dazugehörigen Geländes vom Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif in den Zuständigkeitsbereich des Immobilienverwaltungsamtes zum 01. Januar 2017 festgelegt. Das bedeutet, dass ab diesem Tag das Immobilienverwaltungsamt sowohl für die Werterhaltung an Gebäuden als auch für die Bewirtschaftung der Badeanstalt sowie den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen verantwortlich zeichnet.

 

Der Eigenbetrieb Seesportzentrum Greif hatte seit 2010 die Bewirtschaftung des Strandbades Eldena durch die ABS - Gemeinnützige Gesellschaft für Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung mbH - mit Vertrag vornehmen lassen. Dieser Vertrag wurde übernommen. Sämtliche vereinbarte Leistungen werden im Jahr 2017 von der ABS gGmbH realisiert.

Da eine Fortführung des Vertrages mit der ABs gGmbH aus vergabe- und beihilferechtlichen Gründen nicht mehr möglich ist, ist der Betreibervertrag durch das Immobilienverwaltungsamt fristgemäß unter Beachtung der Gewährleistung des Strandbadbetriebes zum 31.12.2017 zu kündigen. Für die Findung eines neuen Betreibers wird eine europaweite Ausschreibung durchzuführen sein.

 

Die Betreibung des Strandbades durch die Gesellschaft in der jetzigen Form erfordert jährlich einen Finanzierungsbedarf von ca. 36 TEUR.

Bei freiem Eintritt würden sowohl die Personalkosten für die Kassierer als auch die Eintrittserlöse wegfallen. Für die dann zu erbringenden Leistungen (Strandreinigung, Rettung, Bewachung, Betriebskosten) wäre aus der Analyse der letzten Jahre ein Zuschuss durch die UHGW von ca.

70 TEUR jährlich notwendig gewesen.

 

Im Rahmen der Ausschreibung hat der Betreiber ein Angebot unter Berücksichtigung der im Beschlusstext genannten Ausschreibungsbedingungen, vor allem der derzeitigen Eintrittspreisregelung abzugeben. Es steht den Bewerbern aber frei, mögliche Alternativen zur Struktur der Eintrittspreisregelung vorzuschlagen, um den Zuschussbedarf zu senken. Eine Entscheidung hierrüber trifft dann die Bürgerschaft.

Die Entscheidung über den Zuschlag zur Betreibung des Strandbades sollte der Bewerber mit dem niedrigsten Zuschussbedarf erhalten.

Im Haushalt 2018 sind z. Z. nur finanzielle Mittel von 36 TEUR als geplanter Zuschuss enthalten.


Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

4

57100.5411

Strandbad Eldena, Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke

36.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2018

0

0

- 36.000

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

2018

57100.5411

36.000

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

 

2019 ff.

57100.5411

0

Zuschuss für laufende Zwecke

36.000

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.04.2017 - Ortsteilvertretung Eldena (OTV El) - mit Änderungen

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02.05.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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02.05.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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08.05.2017 - Hauptausschuss (HA) - zurückgezogen