Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beschließt:

Folgende Sätze der Beschlussvorlage 06/994 werden ersatzlos gestrichen:

Punkt 1, Satz 2: In der Badesaison vom 01.05. bis 30.09. werden Eintrittsgelder erhoben.

Punkt 5, Satz 5: Eintrittspreisfestlegung in der derzeitigen Struktur (s. Anlage) als Grundvariante.

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Sachdarstellung

Der Vertrag zur Betreibung des Strandbades Eldena soll ab 01.01.2018 neu ausgeschrieben werden. Bestandteil des bisherigen Konzepts der betreibenden Firma ABS war die Erhebung von Eintrittsgeldern. Die Erhebung der Eintrittsgelder war und ist Gegenstand der Diskussion, da dadurch:

-          Besucher und Spaziergänger nur kostenpflichtig Zugang zum Gelände erhalten, was nach Kosten–Nutzen-Abwägung oft zum Verzicht führt und für Unmut sorgt,gerade finanziell schwächer Gestellte, Familien mit jungen Kindern und Jugendliche zusätzlich belastet werden, die das Strandbad Eldena als nahen und attraktiven Freizeit- und Erholungsort nutzen;die Attraktivität von Eldena als Ausflugsziel im Sommer leidet. 

Ein mögliches Konzept eines potentiellen Betreibers darf nicht von vornherein die Erhebung von Eintrittsgeldern enthalten. Es liegt in der Kompetenz eines Betreibers, hier neben dem bereits in Aussicht gestellten städtischen Zuschuss von 36 TEUR andere Möglichkeiten der Deckung zu erschließen. Durch die Erhöhung der Attraktivität aufgrund des freien Zuganges können z.B. höhere Einnahmen aus dem Verleih oder Verkauf von Grillutensilien, Schwimmzubehör oder anderen strandbadbezogenen Utensilien generiert werden. Mit der Erhöhung der Besucherzahlen steigt auch der Umsatz der im Strandbad tätigen Dienstleister (z.B. Getränkeverkäufer), so dass zu einem späteren Zeitpunkt höhere Pachteinnahmen erzielt werden können.

 

Die zukünftige Entwicklung des Strandbades Eldena ist zudem eng mit der weiteren touristischen Entwicklung an der Südmole, in Wieck und in Ladebow verknüpft. Die kostenfreie Nutzung des Strandbades Eldena kann hierzu einen wichtigen, positiven Beitrag leisten Aus diesem Grund ist auf die Festschreibung der Eintrittsgelder zu verzichten. 

Die notwendige Anschubfinanzierung für den kostenlosen Zugang zum Strandbad kann aus der Kapitalrücklage der Universitäts- und Hansestadt Greifswald finanziert werden. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die zur Attraktivitätssteigerung des touristischen Standortes Eldena/Wieck/Ladebow beiträgt.

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Beschlüsse

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02.05.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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02.05.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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08.05.2017 - Hauptausschuss (HA) - zurückgezogen