Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister mit der anstehenden Ausschreibung zum Quartiersmanagement in Schönwalde II ab 2018 nachfolgende Aspekte zur Weiterentwicklung und Verstetigung des Quartiersmanagements in Schönwalde II zu ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen sollen dem Quartiersmanagement nun auch über langfristigere Konzeptansätze noch mehr Möglichkeiten zur Quartiersentwicklung in Schönwalde II im Sinne des Förderprogramms „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die Soziale Stadt“ eingeräumt werden:

 

  1. Ausschreibung des Ausschreibungszeitraumes zum Quartiersmanagement für SW II ab 2018 für 2 Jahre jedoch mit 4-jähriger Verlängerungsoption in Anlehnung an BMUB-Arbeitshilfe „Quartiersmanagement Soziale Stadt“ (2016). Die Verlängerungsoption soll jedoch mit einem jährlichen Kündigungsrecht durch die UHGW wegen Haushaltsvorbehalt verbunden sein.

 

  1. Bei der anstehenden Vergabe für das Quartiersmanagement Schönwalde II sollte die Ortsteilvertretung – wie auch Anfang 2016 erfolgt – eingebunden sein.

 

  1. Erweiterung der Mitsprache der Lenkungsgruppe „Soziale Stadt Greifswald“ nun auch auf Beratung und Steuerung bei Priorisierung und inhaltliche Planung von künftigen Bauvorhaben gem. Programmteile „Stadtumbau Ost“ + „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“.
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Sachdarstellung

Schönwalde II wurde 2004 im Bund/Länder Programm „Soziale Stadt – Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf“ aufgenommen. Seit April 2016 läuft das Quartiersmanagement nach einer dreimonatigen Unterbrechung wieder regulär und voll zufriedenstellend. Das Quartiersmanagement ist dieses Jahr erneut auszuschreiben. Damit bietet sich eine Gelegenheit, die bestehenden Instrumente zur Quartiersentwicklung zu überarbeiten und weiter zu entwickeln. Beides hätte wiederum Einfluss auf Inhalt und Form der anstehenden Ausschreibung des Quartiersmanagements in Schönwalde II. 

 

Die bisherigen Aktivitäten des Quartiersmanagements und seiner weiteren Instrumente (Lenkungsgruppe, Integriertes Handlungskonzept …) und Partner (z.B. Wohnungsgesellschaften) haben dazu geführt, dass sich die Einwohner in Schönwalde II richtig wohl fühlen (Befragungsergebnisse präsentiert auf dem Workshop SWII vom 13.5.2017).

 

Aber immer noch ist SW II, wie auch die Ortsteile SW I und Ostseeviertel, durch eine komplexe soziale Struktur geprägt, die einen weiteren Entwicklungsbedarf für die Quartiersentwicklung darstellt (z.B. bzgl. Arbeitslosenquote, Personen in Bedarfsgemeinschaften, Altersarmut, Jugendarbeitslosigkeit – siehe Tab. 10 S. 46, ISEK2030plus). Greifswald an sich ist eine wachsende Stadt, doch Schönwalde hat immer noch mit einer rückläufigen Einwohnerzahl zu tun.

 

Ausschreibungszeitraum zum Quartiersmanagement für SW II

Die Arbeitshilfe des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zum Quartiersmanagement Soziale Stadt (2016) betont:

 

„Für die erfolgreiche Arbeit des Quartiersmanagements ist es notwendig, dass es im Stadtteil etabliert ist und über ein Kontaktnetzwerk verfügt. Beides hängt von der Vertrauensbasis ab, die das Quartiersmanagement mit der Bewohnerschaft und den Stadtteilakteuren aufbauen muss. Hierzu bedarf es Zeit, weshalb zu kurze Laufzeiten die Wirksamkeit des Instruments einschränken können. Zudem führen Wechsel in der Trägerschaft des Quartiersmanagements dazu, dass das Kontaktnetzwerk neu aufgebaut werden muss. Bei der Vergabe aber auch bei der Einrichtung des Quartiersmanagements in kommunaler Trägerschaft sollte daher eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht unterschritten werden. Zudem sind vertragliche Verlängerungsoptionen möglich.“

 

Im ISEK Greifswald 2030plus, Strategiebereich „Starke Quartiere durch Qualität und Vielfalt in der Bildung, Teilhabe und Kultur sichern“ wird als Teilziel die „Sicherung und Weiterentwicklung des Quartiersmanagements mit Vernetzungs- und Impulsfunktion für den Stadtteil Schönwalde II“ postuliert (vgl. Kap. 5.2.1, S. 177).

 

Gerade die so positiven Erfahrungen mit dem aktuellen Quartiersmanagement, der personellen Kontinuität der gleichen Personen vor Ort, bestätigen obigen Ansatz des BMUB. Aus Perspektive der Ortsteilvertretung kann ein positives Zwischenfazit der bisherigen Arbeit des Quartiersmanagements abgegeben werden, was sich u.a. an der Durchführung des Workshops zum Tag der Städtebauförderung am 13.05.2017 oder auch an zahlreichen guten Netzwerk-Projekten darstellen lässt. Z.B. ist die gegenwärtige Einführung des gemeinsamen Gärtnerns auf gleichberechtigter Basis aller beteiligten Einwohner ein innovativer Ansatz. Dieses Projekt könnte sich in der Zukunft zu einem Inkubator für Dienstleistungen von Schönwalder für Schönwalde, als ein weiterer Baustein für Jobentwicklungen im Dienstleistungsbereich (Handel, Reparatur-Service, Kommunikationsangebote etc.) erweisen. Das sind jedoch langfristige Ansätze, die im bisherigen Ausschreibungsmodus von max. 2 Jahren nur schwer umzusetzen sind. Gelingen jedoch solche Ansätze, könnten diese ebenfalls auf SW I und Ostseeviertel übertragen werden. Diese beiden Ortsteile sind ebenfalls von einer überdurchschnittlichen Arbeitslosenrate betroffen.

 

Bei der anstehenden Vergabe für das Quartiersmanagement Schönwalde II sollte die Ortsteilvertretung – wie auch Anfang 2016 erfolgt – eingebunden sein.

 

Die Aufgaben zur Quartiersentwicklung haben sich in den letzten Jahren geändert und zumeist auch noch erweitert. Inzwischen fühlen sich die Einwohner in Schönwalde richtig wohl, so dass vermehrt die strukturellen Aspekte der Quartiersentwicklung anzugehen sind. Auch muss sich das Quartiermanagement dem wachsenden Anteil älterer Bürger stellen. Ebenso gilt es, das mögliche Identifikationsprofil für Schönwalde II „Bildung“ zu stärken.

 

Erweiterung der Mitsprache der Lenkungsgruppe „Soziale Stadt Greifswald“

Es werden inzwischen mehr Anforderungen an den öffentlichen Raum gestellt. Die Einwohner möchten sich mehr einbringen (Erlebnis, Gesundheit, Kommunikation). Die Einwohner sind zufrieden mit den Mieten. Aber derartige bezahlbare Mieten sind weitgehend eben nur in Schönwalde I und II sowie Ostseeviertel zu finden. Bei Neubauten sind bislang die Möglichkeiten für bezahlbares Wohnen sehr eingeschränkt. So ist aus erneuerten Integrierten Handlungskonzepten andere Städte in MV erkennbar, dass eine bessere Verzahnung von baulich-investiven Maßnahmen z.B. aus dem Stadtumbauprogramm (baulich-funktionelle Aufwertung des Wohnumfeldes etc.) mit nicht-investiven Maßnahmen des Programms „Soziale Stadt“ neue Möglichkeiten schaffen können (siehe Schwerin).

Bislang ist die Aufgabe der Lenkungsgruppe im Wesentlichen auf die Projektauswahl von eingereichten Verfügungsfonds-Projekten beschränkt. Die oben avisierte Verzahnung von baulich-investiven Maßnahmen mit nicht-investiven Maßnahmen des Programms „Soziale Stadt“ empfiehlt auch hier künftig eine gezielte integrative fachliche Begleitung. Dazu ist die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe (Konzept Stand 2012) zu überarbeiten.

 

Änderungen im Ergebnis der Sitzung der OTV SWII/Groß Schönwalde vom 31.5.2017

(siehe auch Klarstellung der Verwaltung vom 07.06.2017)

Die OTV befürwortete mit großer Mehrheit das Anliegen, das Quartiersmanagement in SWII künftig langfristiger auszulegen. Die OTV schlug vor, das Handlungskonzept aus der ursprünglichen Vorlage herauszunehmen und die Vorlage nicht erst als Prüfauftrag zu behandeln, sondern das Anliegen gleich umsetzbar zu formulieren. Diese Vorschläge resultierten aus folgenden Hinweisen der Verwaltung während der OTV-Sitzung:

-          Die Fortschreibung des Handlungskonzeptes von 2006 ist bereits in Arbeit.

-          Die Vorlage als Prüfauftrag würde eine Verschiebung der Ausschreibung bedingen, so dass womöglich eine Fortsetzung des Quartiersmanagements ab den 1.1.2018 so gefährdet sein könnte.

-          Die Ausschreibung über einen mehrjährigen Zeitraum könnte eine Europa-weite Ausschreibung erforderlich machen (durch die Budgethöhe bedingt).

-          Es ist nicht klar absehbar, wie die Fördergelder und Richtlinien (insbesondere des Landes MV) in den nächsten Zeiträumen gestaltet sein werden.

-          Die Finanzansätze sind für das Quartiersmanagement in der bisherigen Form durch die vorliegenden Zusagen von Fördermitteln und die Strukturierung der Städtebaulichen Sondervermögen gemäß Haushaltssatzung für 2018 und Haushaltsplanung 2019 bereits vorgesehen.

-          Am Ende der Diskussion wurde von der Verwaltung eine 4-jährige Ausschreibung mit einer 4-jährigen Verlängerungsoption angeregt, wenn man denn wirklich eine Verstetigung des Quartiersmanagements in SWII erreichen möchte.

 

Änderungen im Ergebnis der Ausschuss-Sitzungen vom 12.6. und 13.6.17

Es wurden zwei inhaltliche Veränderungen vorgenommen. Die erste Ausschreibungsperiode wird nun wie üblich auf 2 Jahre beschränkt. Es soll nach wie vor eine Verlängerungsoption angeboten werden -  allerdings steht diese Verlängerung unter einem Haushaltsvorbehalt.

Für die kommenden 2 Jahre (2018, 2019) sind die erforderlichen Mittel bereits im Haushalt konzipiert. Ebenfalls stehen Fördermittel für diesen Zeitraum zur Verfügung.

Mit der nun erfolgten Verknüpfung ‚Haushaltsvorbehalt‘ für die Verlängerungsoption wird dem Anliegen (gem. Arbeitshilfe des BMUB) einer langfristigen Arbeit beim Quartiersmanagement in SW II immer noch Folge getragen, jedoch besteht mit dieser Formulierung kein Vorgriff mehr auf künftige Haushalte. Mit der Haushaltsdiskussion für den kommenden Doppelhaushalt 2019/20 muss also die Bürgerschaft erst erneut entscheiden, was ab 2020 entsprechend der dann anstehenden kommunalen Finanzlage tatsächlich möglich ist.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

 

 

 

 

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2018

 

 

0 €

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2019

 

 

 

 

2

2020

 

 

 

 

3

2021

 

 

 

 

4

2022

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.06.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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13.06.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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03.07.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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17.07.2017 - Bürgerschaft (BS)