Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachdarstellung

Mit Schreiben vom 27. April 2017 fordert das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern die Universitäts- und Hansestadt Greifswald auf, der Landesregierung einen Maßnahmekatalog vorzuschlagen. Diese Maßnahmen sollten dann Eingang in einen Erlass des Landes MV zur Mietbremsenverordnung finden, um den Wohnungsmarkt in Greifswald zu verbessern.

 

Die Arbeitsgruppe Bezahlbarer Wohnraum von Bürgerschaft, Verwaltung, Wohnungsgesellschaften und weiteren Institutionen auf dem Greifswalder Wohnungsmarkt (BS 06/284.2 vom 13.5.2015) haben der Bürgerschaft dazu entsprechende Empfehlungen erarbeitet.

 

Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat mit ihrer Rahmenplanung „Innenstadt“, der Entwicklung des B-Plans 55 (Hafenstrasse), ersten Zielsetzungen zum künftigen B-Plan 114 Verlängerte Scharnhorststraße und dem ISEK2030plus einige Grundlagen zur Förderung bezahlbaren Wohnraums und sozialen Wohnungsbau in Greifswald bereits gelegt. Diese Ansätze gilt es nun umzusetzen.

Auch die WVG als kommunale Wohnungsgesellschaft betreibt unterschiedliche Modelle dazu (z.B. Bereithaltung eines umfangreichen Wohnungsbestandes mit entsprechend günstigen bzw. angemessenen Mietpreisen; modellhafter Zuschuss zum Mietpreis von ausgewählten sanierten Großwohnblöcken; geförderter sozialer Wohnungsbau bei Rekonstruktion von Großwohnblöcken).

Ein künftiges Wohnraumförderkonzept der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sollte diese Aktivitäten netzwerk-artig zusammenführen, weitere Instrumente entwickeln (Verbilligungsrichtlinie; Fehlbelebungsabgabe; Kooperation mit Landesliegenschaftsverwaltungen; Kooperation mit privaten Anbietern etc.) und eben nach Möglichkeit alle Akteure auf dem Greifswalder Wohnungsmarkt zusammenführen.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Frist im oben zitierten Schreiben vom 27. April 2017 zur Abgabe der Vorschläge nicht länger als bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 17.7.17 verlängert wird. Somit sollte diese Vorlage den Ortsteilvertretungen zumindest noch als Information vorgelegt werden.

 

Einzelbegründung der Empfehlungen an das Land Mecklenburg Vopommern:

 

zu A) 1./2. Bereits seit 2016 stellt das Land Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereit bzw. reicht entsprechende Mittel aus der Bundesförderung weiter. Zur Zeit ist unklar, ob und in welcher Höhe der Doppelhaushalt 2018/2019 des Landes eine weitere Förderung vorsieht. Um den angespannten Wohnungsmarkt zu entspannen und weitere Mietsteigerungen zu verhindern, sollte das Land im Doppelhaushalt 2018/2019 weitere Mittel zur Verfügung stellen und diese im Vergleich zum Doppelhaushalt 2016/2017 aufstocken.

 

Zu A) 3. Ein wichtiger Kostenfaktor für höhere Mieten ist die energetische Sanierung. Diese ist aber besonders vor dem Hintergrund der deutschen Klimaziele sinnvoll. Das Land Mecklenburg Vorpommern sollte daher die energetische Sanierung finanziell unterstützen, damit die Belastungen nicht auf die Mieter zukommen und die Mieten hierdurch weiter steigen.

 

zu A) 4./5.  Der Vorschlag orientiert sich an der Verordnung des Landes Berlin. Hierin heißt es: „Mit dem Konzept zur „Transparenten Liegenschaftspolitik“ hat das Land Berlin im Jahr 2013 umfangreiche Leitlinien zum künftigen Umgang mit landeseigenen Grundstücken auf den Weg gebracht. Der Berliner Senat will zukünftig auch landeseigene Grundstücke zur Förderung des Wohnungsbaus gezielt einsetzen. Drei Handlungsfelder wurden hierzu definiert: 

• Im Rahmen der Clusterung werden für den Wohnungsbau geeignete landeseigene Grundstücke identifiziert.

• Liegenschafts- und Wohnungsbaupolitik werden enger verzahnt. Geeignete Grundstücke für Wohnungsbau werden vorzugsweise an städtische Wohnungsbaugesellschaften vergeben. 

• Zukünftig soll nicht nur der Preis, sondern auch das Bebauungs- und Nutzungskonzept darüber entscheiden, an wen ein Grundstück verkauft wird.“

 

Zu A) 6. Nach der Förderrichtlinie des Landes können nur Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen geförderte Wohnungen nutzen. Um diesen Mietern auch im Falle des Verlustes des Wohnungsberechtigungsscheines die Möglichkeit zu geben, weiterhin in ihrer Wohnung zu bleiben, sollte für diese Fälle eine Fehlbelegungsabgabe eingeführt werden. Diese könnte die Differenz  zwischen geförderter Miete und „normaler“ Miete umfassen und wiederum der Wohnraumförderung zugeführt werden. Es handelt sich um einen Vorschlag der Verwaltung, der bereits in anderen Kommunen angewandt wird.

 

Zu A) 7. Die Aufstockung der einzelnen Fördersummen könnte das Programm noch attraktiver für Wohnungsunternehmen machen und den sozialen Wohnungsbau stärken.

 

Zu A) 8. Vorschlag der Verwaltung, der eine Reduzierung der Grundstückskosten zur Folge hätte.

 

Zu B) 1-11. Entsprechend den Gesamtempfehlungen der AG Bezahlbarer Wohnraum vorgestellt auf der Bürgerschaftssitzung vom 11. Juli 2016 und dem ISEK 2030plus.

 

zu C) 1-3. In Anlehnung an die Vorschläge des Deutschen Städtetags (s. Pressemitteilung vom 30.05.2017) zur Verbesserung der Wohnraumpolitik auf Ebene des Bundes.

 

 

Übersicht zu den Änderungen gegenüber der ursprünglichen BS-Vorlage 06/1059

Mit Schreiben vom 30. Mai 2017 (übermittelt am 9.6.17) gibt das Dezernat für Bauwesen, Umweltschutz, Bürgerservice und Brandschutz eine Stellungnahme ab. Die Änderungen in dieser überarbeiteten Vorlage gehen auf diese Stellungnahme zurück.

 

Teil A)

-                      Der Hinweis mit der Grunderwerbssteuer wurde aufgenommen (siehe A9).

-                      Ehemals A6 wurde aufgrund des Hinweises zum Klimaschutz gestrichen.

Teil B)

-                      Maßnahmen 1, 3 und 5 wurden mit kurzen Einschüben konkretisiert (siehe B1, B3, B5).

-                      Die Übertragung von Erfahrungen im Einzelnen bzgl. Bezahlbares Wohnen, in Umsetzung des B-Plans 55, auf die Planungen in der Scharnhorststraße nur im sinnvollen Falle wurde ebenfalls versucht darzustellen (siehe B4).

-                      Der Hinweis zu ISEK2030plus (Bedarf an Wohnungen) wurde umfassend aufgegriffen (siehe B7).

Teil C)

-                      Dieser Teil (Anforderungen gegenüber dem Bund) wurde aufgrund der Hinweise komplett neu aufgenommen. Die angeführte Pressemitteilung ist zu finden unter http://www.staedtetag.de/presse/mitteilungen/082103/index.html.

-                      Ursprünglich wollten die Einbringer keine Forderungen an den Bund stellen, da es hier ja um ein Landesgesetz gehen soll. Gerne gehen wir jedoch auf den Vorschlag der Verwaltung ein. Dann sollten jedoch diesbezüglich auch die Ergebnisse der AG Bezahlbares Wohnen mit einfließen.

 

Nicht berücksichtigt wurde der Kommentar bzgl. Maßnahme B6 (Großwohnsiedlung und Beachtung einer sozialen Mischung). Es ist ein komplettes Zitat aus dem ISEK2030plus. Zudem wirkt Neubau generell mietpreis-bremsend und darüber hinaus erst recht, wenn es zu mehr Wohnungen auf allen Preissegmenten kommt. Darüber hinaus bezieht sich Maßnahme B6 auch auf die Empfehlungen 3.1 – 3.4 der AG Bezahlbares Wohnen vom Juli 2016.

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.06.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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12.06.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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13.06.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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14.06.2017 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft - von TO gestrichen

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03.07.2017 - Hauptausschuss (HA)

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17.07.2017 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen