Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1037
Grunddaten
- Betreff:
-
22. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald, Änderungsbeschluss (Bereich des Bebauungsplanes Nr. 55-A „Alter Speicher)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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31.05.2017
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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13.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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03.07.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.07.2017
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt:
- Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald soll gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB in dem gekennzeichneten Bereich geändert werden (siehe Anlage 1). Ziel ist es gem. § 8 Abs. 2 BauGB, im Planbereich die Darstellungen entsprechend den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55-A „Alter Speicher“ anzupassen.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB soll durch einen öffentlichen Aushang erfolgen, mit dem über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten ist.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachdarstellung
Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (UHGW) ist seit dem 24.08.1999 teilweise wirksam. Darin wurden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55A „Alter Speicher“ vollständig Wohnbauflächen dargestellt. Nunmehr liegen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55A „Alter Speicher“ städtebauliche Zielstellungen vor, die voraussichtlich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich machen. Die vollumfänglichen Nutzungsabsichten auf der Ebene des Bebauungsplanes sind noch nicht endabgestimmt.
Die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der UHGW soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Aus diesem Grund wird das Verfahren zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der UHGW zunächst formell und gleichzeitig mit dem Bebauungsplan Nr. 55A „Alter Speicher“ eingeleitet, um einen zeitlichen Zusammenhang herzustellen.
Planungsziel der 22. Änderung des Flächennutzungsplans ist insofern die Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes an die künftigen Baugebietsfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55A „Alter Speicher“.
Ein Vorentwurf zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der UHGW wird nach Beschlussfassung des Änderungsbeschlusses zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der UHGW erarbeitet. Auf dessen Grundlage erfolgt die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erfolgt durch einen öffentlichen Aushang. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 wird durchgeführt.
Folgende Nutzungen sind derzeit im näheren Umfeld vorhanden:
südlich Wohnnutzungen
westlich Verkehrsfläche/Parkplatz, Wohnnutzungen
nördlich Wasserflächen des Rycks
östlich Schwedenkontor, Geltungsbereich des B-Planes Nr. 55 „Hafenstraße“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,1 MB
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