Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 3. Änderung der Satzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren vom 22.02.2010 (Gewässerunterhaltungsgebührensatzung).

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Sachdarstellung

Die Satzung der Universität- und Hansestadt Greifswald über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.12.2011 ist zu überarbeiten, weil die Kalkulation der Gewässerunterhaltungsgebühr allein den Zeitraum 2012 bis 2016 umfasst.

Die fortgeschriebene Kalkulation umfasst nun den Zeitraum 2017 bis 2021. Die ermittelte Gewässerunterhaltungsgebühr basiert auf dem prognostischen Hebesatz für die Mitte dieser Kalkulationsperiode. Außerdem war entsprechend den Anforderungen des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern eine Nachberechnung der Ausgaben und Einnahmen aus der Kalkulationsperiode 2012 bis 2016 vorzunehmen. Dabei ergab sich ein Defizit in Höhe von 36.462,23 €.

Dieses wurde entsprechend den Anteilen der Gewässerunterhaltungsgebühr nach Nutzungsart sowie dem Anteil des Zuschlages für Schöpfwerke an der Gesamtbeitragssumme zum Wasser- und Bodenverband (WBV) aufgeteilt und im Anschluss auf die jeweiligen Gesamtvorteilsflächen umgelegt. Es ergab sich ein Unterdeckungszuschlag von 1,21 €/ha für die Gewässerunterhaltungsgebühr und von 0,65 €/ha bei dem Zuschlag für die Vorteilsflächen der Schöpfwerke, die auf die ermittelte Gebühr nach § 4 Abs. 2 bzw. den Zuschlag Schöpfwerke nach § 4 Abs. 4 der Satzung aufgeschlagen wurden.

 

Im Jahr 2016 wurden die Katasterdaten vom Automatischen Liegenschaftsbuch (ALB) auf das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) umgestellt. Aus diesem Grunde wurden Anpassungen hinsichtlich der Nutzungsarten notwendig. Eine eindeutige Zuordnung der bisherigen Nutzungsarten zu den neuen Nutzungsarten war aufgrund der neuen Systematik und Bezeichnungen nicht möglich.

Der WBV entwickelte ein Schema, nachdem eine Zuordnung der neuen Nutzungsarten (ALKIS) den bisherigen Nutzungsarten (ALB) möglich wurde. 

 

Die einzelnen Artikel der Änderungssatzung haben folgende Inhalte:

 

Artikel I:

 

Der § 4 Abs. 2 stellt die Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung einschließlich der Deichunterhaltung und der Sonderabgaben nach der fortgeschriebenen Kalkulation für den Zeitraum 2017 bis 2021 und die angepassten Nutzungsarten dar.

 

Artikel II:

 

§ 4 Abs. 4 weist die neu kalkulierten Zuschläge zur Gebühr nach § 4 Abs. 2 für die Vorteilsgebiete der Schöpfwerke aus.

 

Artikel III:

 

Der § 7 wird auf die 3. Änderungssatzung angepasst.

 

Artikel IV:

 

§ 1 Abs. 1, Satz 2 wird auf den aktuellen Stand der einschlägigen Vorschriften angepasst.

 

 

Die Präambel wird auf den aktuellen Stand der einschlägigen Gesetze angepasst.

 

Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

55200000

44259000

Benutzungsgebühren und - entgelte

198.000

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2017

198.000

0

0

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.06.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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13.06.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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03.07.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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17.07.2017 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich