Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald widerruft mit sofortiger Wirkung gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) die Bestellung des

 

  Stadtverwaltungsoberrates Herrn Gero Maas

 

zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes.

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Sachdarstellung

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 19.12.2016 (B471-17/16) ist die Bestellung von Herrn Maas zum Leiter des Rechnungsamtes aufgrund der kommissarischen Übertragung der Leitung des Amtes für Wirtschaft und Finanzen vorübergehend für den Zeitraum der Übertragung bzw. einer endgültigen Entscheidung zur Besetzung der Stelle der/des Leiterin/Leiters des Amtes für Wirtschaft und Finanzen widerrufen worden.

 

Am 08.05.2017 hat der Hauptausschuss die Besetzung der Stelle Leiterin/Leiter Amt für Wirtschaft und Finanzen mit Herrn Maas beschlossen (HA-201/17).

 

Die Bestellung zum Leiter des Rechnungsprüfungsamtes ist daher gemäß § 2 Abs. 2 KPG M-V durch die Bürgerschaft zu widerrufen. Das Einverständnis zum Widerruf von Herrn Maas gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 KPG M-V liegt vor.

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Beschlüsse

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03.07.2017 - Hauptausschuss (HA)

Erweitern

17.07.2017 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig