Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1064
Grunddaten
- Betreff:
-
Votum zum Mehrgenerationenhaus „Aktion Sonnenschein“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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03.07.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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17.07.2017
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt, das Mehrgenerationenhaus „Aktion Sonnenschein“, auch in den nächsten vier Jahren (2017-2020), in ihre Koordinierung der vorhandenen und zukünftig geplanten Angebote zur Gestaltung des demografischen Wandels in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald mit einzubinden. Mit Bezug auf die aktuelle Haushaltsplanung soll dies zunächst für die Jahre 2017 und 2018 gewährleistet werden.
Sachdarstellung
Mehrgenerationenhäuser sind inzwischen unverzichtbare Anlaufstellen für aktive Senioren und Seniorinnen geworden. Neben den bekannten Strukturen der Vereine und Verbände, bieten diese Häuser einer wachsenden Bevölkerungsgruppe neue Möglichkeiten sich im Alter am gesellschaftlichen Leben mit eigenen Ideen und ehrenamtlichen Engagement zu beteiligen.
Herzstück dieses Mehrgenerationenhauses ist der „Monte Treff“-Ein Treff für Jung und Alt, Groß und Klein. Dabei steht die Montessoripädagogik im Mittelpunkt. Nachweißlich bietet diese Pädagogik Ansätze die gleichermaßen für Kinder, deren Elterngeneration und Senioren geeignet sind, um gemeinsam Selbstständigkeit zu erfahren. Ziel ist es generationsübergreifend voneinander zu lernen und miteinander zuwachsen.
Auf Grund von Evaluierungen zum Nutzen dieser Häuser startete am 01. Januar 2017 das Bundesministerium ein neues Bundesprogramm zur Förderung der vorhandenen und neu zu schaffenden Mehrgenerationshäuser. Die „Aktion Sonnenschein“ ist eines dieser neuen Häuser.
Ein wesentlicher Förderbestandteil des Bundesförderprogramms ist das Bekenntnis der Kommunen zu ihren Mehrgenerationenhäusern. Mit einem Beschluss der kommunalen Vertretungskörperschaft soll das Mehrgenerationenhaus in der Kommune verankert werden.
Wie im vorangegangenem Förderprogramm beläuft sich die jährliche Gesamtfördersumme je Haus auf 40.000 Euro (Bundeszuschuss 30.000 Euro und Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10.000 Euro von Kommune, Landkreis oder Land).
Die Kofinanzierung ist mit der Beschlussfassung der Bürgerschaft zur Haushaltssatzung 2017/2018 erfolgt.
Finanzierung |
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Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
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1 |
1 |
11102.54193000 |
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige |
10.000 |
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HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2017 |
10.000 |
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0 |
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2018 |
10.000 |
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0 |
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