Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1081

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stimmt gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V der Wahl von Herrn Daniel Krüger als stellvertretender Ortswehrführer zu.

Reduzieren

Sachdarstellung

In der am 05.05.2017 von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Greifswald durchgeführten Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers wurde Herr Daniel Krüger in seinem Amt bestätigt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG M-V ist hierfür die Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich. Der stellvertretende Ortswehrführer wird auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BrSchG M-V zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Der stellvertretende Ortswehrführer erhält nach der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Bürgerschaftsbeschluss B162-06/15) eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 85,00 Euro.


Finanzierung

 

 

Teilhaushalt

Produkt-Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in €

1

7

12602.50190000

Personalnebenausgaben

680,00

 

 

HHJahr

Planansatz

HHJahr in €

gebunden in €

Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in €

1

2017

45.800

 

 

 

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag

Deckungsmittel in €

1

 

 

 

 

Folgekosten

Ja                  Nein:

 

HHJahr

Produkt-Sachkonto

Planansatz in €

Jährl. Folgekosten für

Betrag in €

1

2018-2023

12602.50190000

 

Personalnebenausgaben

1020,00

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

17.07.2017 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich