Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 199 – „Schönwalde II – Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - SOS“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie den Haushaltsplan 2017/2018.

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Sachdarstellung

Die Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Städtebaulichen Sondervermögens 199 – „Schönwalde II – Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - SOS“ wurde am 27.02.2017 von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (B497-18/17) beschlossen.

 

Durch einen redaktionellen Fehler wurden in der ursprünglichen Fassung der Haushaltssatzung die Verpflichtungsermächtigungen unter § 3 der Haushaltssatzung fehlerhaft dargestellt, so dass eine neue Beschlussfassung erforderlich wird.

 

Alte Fassung:

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 

2017      0 EUR

2018      750.000 EUR.

 

Neue Fassung:

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 

2017  1.800.000 EUR  

2018     1.773.333 EUR.

 

Zur Verdeutlichung wurde auf Seite 27 im Haushaltsplan des SSV 199 der Auszug aus dem Haushaltssystem mit den Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

Inhaltlich gibt es keine Veränderungen. 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.09.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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11.09.2017 - Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend

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12.09.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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12.09.2017 - Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur

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13.09.2017 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft

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18.09.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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05.10.2017 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig