Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1128
Grunddaten
- Betreff:
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Prioritätenliste für die Projektaufrufe 2. Call zur EFRE-Förderung 2014-2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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13.09.2017
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Geplant
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Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
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Beratung
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11.09.2017
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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11.09.2017
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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12.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.09.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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05.10.2017
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Sachdarstellung
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hatte bereits mit ihrem Beschluss B284/16 eine Rangordnung für einzureichende Projekte der EFRE-Förderung 2014-2020 festgelegt.
Das an Rang 1 gesetzte Projekt „Neubau der IGS Erwin-Fischer“ und die unter Rang 2 geführte „Umgestaltung Hansering 1. BA“ haben bereits Fördermittelbescheide bzw. Fördermittelzusagen erhalten. Der „Ersatzneubau der Sporthalle CDF-Schule“ ist im Planungs- und Bauprozess so weit vorangeschritten, dass eine Beantragung aus Fördermitteln nicht mehr möglich ist. Die Realisierung des unter Rang 4 ausgewiesenen Projektes „Umgestaltung Hansering 2. BA“ wird derzeit aus finanziellen und personellen Gründen als nicht umsetzbar im Zuwendungszeitraum eingeschätzt.
Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V hat mit seinem Schreiben vom 27. Juni 2017 (Anlage) den 2. Projektaufruf zur Einreichung von Anträgen im Rahmen der Förderung der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung bekannt gegeben. Ausdrücklich wurde auf die Möglichkeit der Einreichung von Vorhaben, die der Investition in Kindertageseinricht-ungen, die insbesondere der Verbesserung der Randzeitenförderung und Erweiterung der Hort-kapazitäten dienen, hingewiesen.
Die Vorgabe, dass von den Projekten die seitens der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Einreichung bei den Wettbewerbsaufrufen im Laufe der Förderperiode 2014 bis 2020 ausgewählt werden, mindestens eines eine Investition zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung, Arbeit und Gesellschaft (Ziel 9) und mindestens eines eine Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes oder der Verbesserung der städtischen Umweltqualität (Ziel 6) zum Gegenstrand haben muss, ist bereits erfüllt.
Nunmehr können weitere Maßnahmen, vorrangig dem Ziel 9 zugeordnet, beantragt werden. Inwieweit der Universitäts- und Hansestadt Greifswald weitere EFRE-Fördermittel zugewiesen werden, ist derzeit nicht bekannt.
Unabhängig davon, sollen für folgende Projekte Anträge gestellt werden:
Neubau einer Grundschule einschließlich Sporthalle und Hort, mit dem Beschluss B284/16 wurde dieses Projekt bereits auf Rang 5 gesetzt.
Neubau KITA Zwergenland, dieses Projekt war bisher nicht Bestandteil des vorgenannten Beschlusses.
Die Kita befindet sich im Stadtteil Ostseeviertel Ryckseite, welcher derzeit keine Fördergebietskulisse ausweist. In ihm ist eine überdurchschnittlich hohe Dichte an sozial schwachen bzw. benachteiligten Familien auszumachen.
Das Projekt beinhaltet einen Ersatzneubau für die momentane Kindertagesstätte. Das bislang genutzte Gebäude wurde 1989 als Standardplattenbau errichtet und entspricht mittlerweile nicht mehr den räumlichen Anforderungen an zeitgemäße pädagogische Erkenntnisse und ist darüber hinaus in einem sehr schlechten baulichen Zustand, der sich nur durch große finanzielle Aufwendungen, die solche für einen Ersatzneubau wahrscheinlich übersteigen würden, beheben ließe.
Mit der Errichtung des Ersatzneubaus wird das Bestandsgebäude als temporäre Zwischenlösung für die weiteren Sanierungsvorhaben frei. Dies beschleunigt den Sanierungsplan erheblich. Das Gebäude der Kita Regenbogen (Rang 9 des Beschlusses B284/16) wäre dafür nicht geeignet, weswegen die Priorität nun auf die Kita Zwergenland gelegt wurde. Die Maßnahme ist Bestandteil des Wirtschaftsplanes 2017 und 2018 des Eigenbetriebes „Hanse-Kinder“.
Die Anträge sind formgebunden bis zum 30. September 2017 beim Landesförderinstitut M-V einzureichen. Die Nachreichung dieses Beschlusses kann in Abstimmung mit dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V erfolgen. Bis zum Eingang des Beschlusses werden die eingereichten Anträge als „vorläufig“ registriert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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372,6 kB
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