Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1124
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 199 – „Schönwalde II – Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - SOS“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Haushaltsjahr 2017 / 2018 – Beschluss der Bürgerschaft vom 27.02.2017 (B497-18/17)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
|
Beratung
|
|
|
13.09.2017
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
|
Beratung
|
|
|
12.09.2017
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend
|
Beratung
|
|
|
11.09.2017
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
|
Beratung
|
|
|
11.09.2017
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
|
Beratung
|
|
|
12.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
18.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
05.10.2017
|
Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die Haushaltssatzung des Städtebaulichen Sondervermögens 199 – „Schönwalde II – Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - SOS“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald sowie den Haushaltsplan 2017/2018.
Sachdarstellung
Die Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für das Städtebaulichen Sondervermögens 199 – „Schönwalde II – Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf - SOS“ wurde am 27.02.2017 von der Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (B497-18/17) beschlossen.
Durch einen redaktionellen Fehler wurden in der ursprünglichen Fassung der Haushaltssatzung die Verpflichtungsermächtigungen unter § 3 der Haushaltssatzung fehlerhaft dargestellt, so dass eine neue Beschlussfassung erforderlich wird.
Alte Fassung:
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
2017 0 EUR
2018 750.000 EUR.
Neue Fassung:
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
2017 1.800.000 EUR
2018 1.773.333 EUR.
Zur Verdeutlichung wurde auf Seite 27 im Haushaltsplan des SSV 199 der Auszug aus dem Haushaltssystem mit den Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.
Inhaltlich gibt es keine Veränderungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
30,6 kB
|