Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1098
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung im B-Plan Nr. 115 Am Aalbruch
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Senat (S)
|
Beratung im Senat
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
|
Beratung
|
|
|
12.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur
|
Beratung
|
|
|
12.09.2017
| |||
●
Geplant
|
|
Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
|
Beratung
|
|
|
06.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Beratung
|
|
|
18.09.2017
| |||
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft (BS)
|
Beschlussfassung
|
|
|
05.10.2017
|
Sachdarstellung
In der Fettenvorstadt werden Straßennamen nördlich der Grimmer Straße, im Bebauungsplan Nr. 115 Am Aalbruch, nach Flurnamen respektive Namen, welche insbesondere eine lokale Besonderheit in diesem Stadtgebiet darstellen, vergeben. Straßennamen werden so vergeben, dass sie einzelnen Stadtgebieten zugeordnet werden können, um eine möglichst schnelle Auffindung, insbesondere im Falle der Gefahrenabwehr, zu gewährleisten.
Deshalb werden die für diese Stadtregion typischen landschaftlichen Erscheinungen als Namen für die Einbenennung einer neuen Straße im B-Plan Nr. 115 Am Aalbruch vorgeschlagen.
Variante a) Schilfrohrweg oder
Variante b) Storchenwiese
Finanzierung |
Die Straßen werden durch jeweilige Erschließungsträger im eigenen Namen und auf eigene Rechnung hergestellt und bleiben zum Teil im Privateigentum bzw. sind zum Teil kosten- und lastenfrei an die UHGW zu übereignen. In beiden Fällen hat der Erschließungsträger auch die Kosten der Straßennamenschilder zu tragen (aufgrund Vertrags bzw. aufgrund der Anordnung nach Straßennamen- und Hausnummernsatzung). Insofern entstehen für die Umsetzung der Straßeneinbenennung keine Anschaffungs- und Herstellungskosten bei der UHGW. |
Folgekosten |
|||||
Ja Nein:
|
|||||
|
HHJahr |
Produkt-Sachkonto |
Plan-ansatz in € |
Jährl. Folgekosten für |
Betrag in € |
1 |
2017ff |
54100000/ 52311000 |
|
Ersatz der Beschilderung für den öffentlich-rechtlichen Straßenteil im unwahrscheinlichen Falle des zufälligen Untergangs |
De minimis; als jährliche Folgekosten nicht zu benennen |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
227,3 kB
|