Informationsvorlage - 06/1136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt den zukünftigen zusätzlichen Bedarf an Klassenräumen an öffentlichen Regional- und Gesamtschulen sowie mögliche Varianten zur Deckung des Bedarfes zur Kenntnis.

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Sachdarstellung

Ausgehend von den im Februar 2017 durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald vorgelegten  Daten zur Fortschreibung der Zahlen der Schulentwicklungsplanung, welche gegenüber der zur Genehmigung  vorgelegten Planung 2015 bis 2020 eine weitere Erhöhung der Schülerzahlen für die Stadt Greifswald prognostiziert, wurden Berechnungen zum zukünftigen Bedarf an Klassenräumen in den regionalen Schulen und an der IGS durchgeführt. Im Folgenden wird die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung als SEP 2017 bezeichnet.

 

Ergänzend zum Umsetzungsbeschluss zum Neubau einer Grundschule mit bzw. ohne Orientierungsstufe wurden neben den Bedarfsberechnungen für die Orientierungsstufe auch Bedarfsberechnungen für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 durchgeführt. Nachrichtlich wird auch ausgewiesen, wie sich nach der Schulentwicklungsplanung die Zahl der Schüler mit Wohnort Greifswald in den Gymnasien und bei freien Trägern entwickeln würde, wenn die prognostizierten Daten eintreffen. Dies ist notwendig, da Schüler ab Klasse 7 sowohl auf eine Regionale Schule/Gesamtschule oder auf ein Gymnasium wechseln  können. Ebenso werden zum Zeitpunkt des Wechsels erneut freie Träger angewählt.

 

Folgende zusätzliche Bedarfe an Klassenräumen gegenüber den vorhandenen Kapazitäten in öffentlichen Schulen wurden anhand der Datenbasis des Trägers der Schulentwicklungsplanung berechnet:

 

Schuljahr

Jahrgangsstufe 5 bis 6

Jahrgangsstufe 7 bis 10

Gesamt

2017/18

2

1

3

2018/19

4

0

4

2019/20

4

-2

2

2020/21

4

0

4

2021/22

3

1

4

2022/23

3

3

6

2023/24

5

6

11

2024/25

5

6

11

2025/26

6

7

13

2026/27

8

6

14

 

Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass die ab Schuljahr 2021/2022 deutlich größeren Einschulungszahlen  4 Jahre später in der Orientierungsstufe erscheinen und dann beim Eintritt in Jahrgangsstufe 7 auch dort zu einem erhöhten Bedarf bei allen Schulformen führen. Da dies im Schuljahr 2027/2028 beginnt, ist der Bedarf in der aktuellen Berechnung noch nicht dargestellt.

 

Folgende Varianten bestehen zur Deckung des Klassenraumbedarfs:

 

1. Bau einer zweizügigen Grundschule mit Orientierungsstufe (gesonderter Umsetzungsbeschluss):

 

Wenn an Stelle einer zweizügigen Grundschule eine Grundschule mit Orientierungsstufe errichtet wird, vermindert sich der Gesamtbedarf um 4 Unterrichtsräume. Es besteht also weiterhin ein Erweiterungsbedarf von bis zu 10 Klassenräumen in den weiterführenden Schulen im Prognosezeitraum. 

 

2. Deckung des Bedarfes durch einen Erweiterungsbau an der Regionalen Schule „Caspar-David-Friedrich“:

 

Bei einer Erweiterung der Caspar-David Friedrich-Schule muss bedacht werden, dass eine Schule auch Obergrenzen  hinsichtlich einer pädagogisch und sozial sinnvollen Maximalgröße hat. Die Schule befindet sich in einem sozialen Brennpunktgebiet. Bei Erweiterung müsste dann mit einer 5-Zügigkeit bei den 5. Klassen geplant werden, die dann ab Klasse 7 auf eine Vierzügigkeit fällt. Durch eine Erweiterung entsteht ebenfalls ein Mehrbedarf an Fachräumen, um die Stundentafel zu erfüllen. Die Schüler sind zu versorgen, also muss auch eine entsprechend große Mensa zur Verfügung stehen, sowie eine Vielzahl bereits jetzt nicht vorhandener Förderräume.  

 

Eine Erweiterung kann auch in Form einer Modulbauweise erfolgen, ebenso kommt die Aufstellung eines Schulersatzgebäudes infrage, zum Beispiel könnte geprüft werden, ob das Schulersatzgebäude, welches jetzt an der Regionalen Schule „Ernst-Moritz-Arndt“ steht, später weitergenutzt werden kann.

 

3. Einrichtung einer 4. Regional-/Gesamtschule

 

- Bau eines neuen Schulgebäudes

 

- Nachnutzung vorhandener Gebäudesubstanz

  • Die Berufliche Schule Hans-Beimler-Straße steht perspektivisch ggf. zur Verfügung, wenn der Landkreis nicht ein eigenes Nutzungskonzept für das Objekt entwickelt.
  • Das Gebäude der Pestalozzi-Förderschule steht ggf. perspektivisch zur Verfügung (kann
    auch als Zwischennutzung dienen). Das Gebäude ist allerdings baulich in einem schlechten Zustand und befindet sich im Eigentum des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Entscheidungen des Landesgesetzgebers zur Zukunft der Förderschulen
    bleiben abzuwarten. 
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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.09.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen - zur Kenntnis genommen

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12.09.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung - zur Kenntnis genommen

Erweitern

13.09.2017 - Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft - zur Kenntnis genommen