Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1127
Grunddaten
- Betreff:
-
Nahverkehrsplan 2017 bis 2027 für den Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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11.09.2017
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Geplant
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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12.09.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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18.09.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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05.10.2017
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Beschlussvorschlag
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Nahverkehrsplan 2017 bis 2027 für den Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß Anlage 1.
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald nimmt das Anhörungsprotokoll und die Abwägung zum Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange für den Nahverkehrsplan 2017 bis 2027 für den Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Universitäts- und Hansestadt Greifswald gemäß Anlage 2 zur Kenntnis.
Sachdarstellung
Rechtsgrundlagen und Verfahren der Erarbeitung
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im sonstigen ÖPNV entsprechend § 3 Abs. 3 ÖPNVG M-V ist die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist somit Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald war bis zum 3. September 2011 Aufgabenträger für den sonstigen ÖPNV im eigenen Stadtgebiet. Auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Landkreis und Stadt hat der Landkreis im September 2013 rückwirkend die Aufgaben eines Aufgabenträgers betreffend den ÖPNV für das Stadtgebiet mit Ausnahme der Aufstellung des Nahverkehrsplans auf die Stadt übertragen. Rechtliche Grundlage für diese Aufgabenübertragung ist § 3 Abs. 4 ÖPNVG M-V.
Die rechtliche Grundlage des Nahverkehrsplans bildet § 7 ÖPNVG M-V, wonach Aufgabenträger des sonstigen ÖPNV einen Nahverkehrsplan aufzustellen haben. Um die verkehrlichen Belange der Universitäts- und Hansestadt Greifswald in sachgerechter Form in den Nahverkehrsplan zu integrieren, wurde für den 2011 gebildeten Landkreis ein gemeinsamer Nahverkehrsplan erarbeitet, der alle früheren Nahverkehrspläne ersetzt. Durch den Regionalen Planungsverband Vorpommern wurden bereits im Jahre 2011 vorbereitende Untersuchungen zum Nahverkehrsplan für den Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgeführt. Die Ergebnisse dieses Prozesses wurden bei der Erstellung des vorliegenden Nahverkehrsplans berücksichtigt.
Die Erstellung des Nahverkehrsplans erfolgte durch den beauftragten Gutachter IGES Institut GmbH und wurde durch Beiräte begleitet (Arbeitsgruppe zur Begleitung der Erstellung des Nahverkehrsplanes des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie Nahverkehrsbeirat der Universitäts- und Hansestadt Greifswald), in denen unter anderem auch die Verkehrsunternehmen mitgewirkt haben. Die nach Maßgabe des ÖPNVG M-V und des PBefG zu beteiligenden Akteure und weitere Träger öffentlicher Belange haben in einem Beteiligungsverfahren zwischen dem 28.06.2017 und dem 11.08.2017 die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.
Inhaltliche Schwerpunkte
Der Nahverkehrsplan bildet eine Rahmenplanung für die Angebotshäufigkeit und die Angebotsqualität mit Umsetzungshorizont innerhalb der zehnjährigen Laufzeit. Die einzelnen konkreten Zielstellungen, Mindestvorgaben und Empfehlungen werden daher aufbauend auf den für den ersten Nahverkehrsplan erforderlichen umfangreichen Analyse- und Prognoseteil in einem Angebotskonzept (Quantität des ÖPNV) und einem Qualitätskonzept (Qualität des ÖPNV) formuliert.
Folgende wesentlichen Schwerpunkte und Maßnahmen des Nahverkehrsplans sind hervorzuheben:
Angebotskonzept
- Definition einer einheitlichen Netzkonzeption für den Landkreis Vorpommern-Greifswald inkl. Stadt- und Ortsverkehre mit dem Ziel der Vertaktung von Hauptlinien und der Verbesserung der Flächenerschließung in der Schul- und Ferienzeit
- Mindestbedienungsvorgaben für die Netzebenen Hauptnetz I und II, Ergänzungsnetz sowie Stadt- und Ortsverkehr
- Mindestbedienempfehlungen für die Netzebene Tourismusnetz
- Schaffung eines integrierten Verkehrsangebots im Stadt-Umland-Raum Greifswald
- Definition von Mindestanforderungen an die Bedienqualität in der Schülerbeförderung
- Weiterentwicklung der Schülerbeförderung u.a. durch die Einführung einer Grenze für die Fahrzeugauslastung und eines Abstimmungsverfahrens für die Organisation der Schülerbeförderung und Einbindung von Schüler- bzw. Elternvertretungen
- Prüfung der betrieblichen Neuorganisation der Bedienung auf der Netzebene Ergänzungsnetz sowie regelmäßige Anpassung der Schülerbeförderung zur Verbesserung der Erreichbarkeit der Berufsschulstandorte
- Kooperation Tourismus und ÖPNV sowie Verbesserung der Anbindung touristischer Schwerpunkte
- Ansatz landesbedeutsamer Buslinien: Weiterentwicklung von Verbindungen des Hauptnetzes zu einem hochwertigen Buskonzept
- Prüfung der Umsetzung kombinierter Rufbus- und Krankenfahrten (Vorhaben ILSE)
Darüber hinaus sind aus Sicht des innerstädtischen Verkehrs in Aufgabenträgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald folgende Schwerpunkte und Maßnahmen hervorzuheben:
- Verbesserung der Erschließung des Bereiches Campus B.-Beitz-Platz (Citybuslinie 2)
- Erreichbarkeitsverbesserung Ortsteil Eldena sowie Anbindung der geplanten Park&Ride-Anlage „Alte Schmiede“ (Citybuslinie 3)
- Citybuslinie 4 - Erreichbarkeitsverbesserungen Ortsteil Ladebow (Stufe 1) sowie Steinbeckervorstadt und Südliche Mühlenvorstadt/Obstbausiedlung (Stufe 2)
- Weiterentwicklung der Erschließung des Korridors Greifswald – Neuenkirchen - Insel Riems/Riemserort und Funktionsteilung Stadt- und Regionalverkehr
- Sicherung der ÖPNV-Erschließung von Wohnungsbaustandorten
- Prüfung Verlegung Haltestelle Goethestraße zur Verbesserung der Umsteigemöglichkeiten am Platz der Freiheit
- Erreichbarkeitsverbesserung des Wirtschaftsstandortes Ortsteil Riems (Betriebliches Mobilitätsmanagement)
- Erschließung östliche Stadtrandsiedlung / geplanter Grundschulstandort
Qualitätskonzept
- Umsetzungskonzept Barrierefreiheit entsprechend § 8 Abs.-3 PBefG als ganzheitlicher Ansatz für Alle mit Mindestanforderungen an Fahrzeuge, Haltestellen sowie Auskunfts- und Informationssysteme (inkl. Prioritätensetzung und Ausnahmen)
- Verbesserung der Verkehrsträgerverknüpfung des ÖPNV mit dem Fahrrad und dem Pkw sowie Förderung und Ausbau von Sharing-Konzepten (Carsharing, Fahrradverleihsysteme wie z.B. UsedomRad)
- Kurzfristige Weiterentwicklung der Tarife und des Vertriebs: Prüfung der Einführung eines Schülerfreizeittickets, Ausweitung touristischen Tarifangebote
- Mittelfristig Einführung elektronischer Vertriebswege sowie Prüfung eines Semestertickets für Studierende der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
- Langfristig Einführung eines Verbundtarifs und einer „MobilCard“ in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Weiterentwicklung und Digitalisierung der Mobilitätszentrale Vorpommern
Folgekosten |
Ja Nein:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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20,6 MB
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2
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öffentlich
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6,7 MB
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3
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öffentlich
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842,4 kB
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4
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öffentlich
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886,1 kB
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