Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/870

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt die Eröffnungsbilanz des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt-Fleischervorstadt“ zum 01.01.2012 fest.

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Sachdarstellung

Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens macht es erforderlich, zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Nach § 64 Abs. 2 und 4 KV M-V gilt für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 BauGB und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB diese Verpflichtung entsprechend.

 

Mit der Umstellung auf die Doppik im Jahr 2012 ist erstmals eine Eröffnungsbilanz gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V) für das Städtebauliche Sondervermögen 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt-Fleischervorstadt“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufzustellen.

Hierfür war es erforderlich, das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden des SSV zu erfassen und zu bewerten.

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Anlagen

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Beschlüsse

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15.12.2016 - Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

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11.09.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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14.09.2017 - Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

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18.09.2017 - Hauptausschuss (HA)

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05.10.2017 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig