Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/870
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Eröffnungsbilanz des Städtebaulichen Sondervermögens 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt-Fleischervorstadt“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum 01.01.2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Beratung
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Beratung
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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05.10.2017
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Sachdarstellung
Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens macht es erforderlich, zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Nach § 64 Abs. 2 und 4 KV M-V gilt für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 BauGB und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB diese Verpflichtung entsprechend.
Mit der Umstellung auf die Doppik im Jahr 2012 ist erstmals eine Eröffnungsbilanz gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V) für das Städtebauliche Sondervermögen 161 „Sanierungsgebiet Innenstadt-Fleischervorstadt“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufzustellen.
Hierfür war es erforderlich, das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden des SSV zu erfassen und zu bewerten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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3,6 MB
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2
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öffentlich
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69,8 kB
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