Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/480

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald stellt die Eröffnungsbilanz des Städtebaulichen Sondervermögens 198 „Stadtumbau Ost – Schönwalde II“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald zum Stichtag 01.01.2012 fest.

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Sachdarstellung

Die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens macht es erforderlich, zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Nach § 64 Abs. 2 und 4 KV M-V gilt für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen nach § 136 BauGB und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach § 165 BauGB diese Verpflichtung entsprechend.

 

Mit der Umstellung auf die Doppik im Jahr 2012 ist erstmals eine Eröffnungsbilanz, gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V), für das Städtebauliche Sondervermögen 198 „Stadtumbau Ost- Schönwalde II“ der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aufzustellen.

Hierfür war es erforderlich, das gesamte Vermögen und sämtliche Schulden des SSV zu erfassen und zu bewerten.

 

Die Bilanz und der Anhang der Eröffnungsbilanz sind im Rahmen der örtlichen Prüfung analog § 3a KPG M-V zu prüfen. Das Rechnungsprüfungsamt und der Rechnungsprüfungsausschuss haben hierzu einen Prüfbericht und abschließenden Prüfungsvermerk verfasst.

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.09.2017 - Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen

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14.09.2017 - Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

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18.09.2017 - Hauptausschuss (HA)

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05.10.2017 - Bürgerschaft (BS) - einstimmig