Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt:

 

  1. Die Bürgerschaft zieht trotz der Wertunterschreitung, wonach eigentlich gemäß § 24 Abs. 4 KV M-V i.V.m. § 5 Abs. 5 Nr. 6 HS UHGW die Zuständigkeit des Hauptausschusses eröffnet wäre, die Entscheidung über die Beschlussvorlage des Dezernats II, Amt 23 unter der Drucksachen-Nr. 06/987 vom 24.03.2017 (vgl. Anhang) an sich.
  2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald lehnt die Beschlussvorlage des Dezernats II, Amt 23 unter der Drucksachen-Nr. 06/987 vom 24.03.2017 ab.
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Sachdarstellung

Mündlich in der Bürgerschaftssitzung.

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Beschlüsse

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18.09.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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28.09.2017 - Bürgerschaft (BS)

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05.10.2017 - Bürgerschaft (BS) - entfällt