Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1)      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen neuen Pachtvertrag mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Greifswald e.V. unter Berücksichtigung einer zu erstellenden Richtlinie zur „Stabilisierung und Förderung des Kleingartenwesens in Greifswald“ (Kleingartenkonzeption) zu verhandeln.

2)      Es soll geprüft werden, ob die KUS-Richtlinie mit dem Ziel angepasst wird, den KUS zukünftig auch für die Kleingartenpacht zur Anwendung zu bringen.

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Sachdarstellung

Begründung:

Der in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschluss mit der Nummer HA 203/17 kam unter der Maßgabe zustande, dass eine „Vollversammlung des Kreisverbandes“ der Kleingärtner stattgefunden habe. Aufgrund von Presseberichten infolge der Beschlussfassung wurde jedoch deutlich, dass eine Vollversammlung der Greifswalder Kleingärtner zu diesem Thema nicht stattgefunden hat. Dieser Umstand wurde von der Stadtverwaltung in einer nicht öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses bestätigt. Vor diesem Hintergrund sollte die Bürgerschaft den Beschluss HA 203/17 aufheben und den Oberbürgermeister bzw. die Bausenatorin auffordern, einen Vertrag ohne Erhöhung der Pachten vorzulegen.

 

Die Antragssteller sehen die wichtige soziale und ökologische Funktion der Kleingärten für eine große Anzahl von Greifswalder Bürgerinnen und Bürger, dies betrifft insbesondere die Greifswalder Mieterinnen und Mieter. Daher sollte eine Erhöhung der Pachten nicht gegen den Willen der Betroffenen stattfinden. Zudem sollte bei der Verhandlung eines neuen Pachtvertrages mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Greifswald e.V. ein Fokus auf die zukünftige Entwicklung des Kleingartenwesens, auf eine transparente Vorgehensweise bei der Vergabe der Kleingärten und auf die Gestaltung möglicher Synergieeffekte der Kleingärten für die angrenzenden Quartiere und Stadträume gelegt werden.

 

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Greifswald aus dem Jahr 2016 spricht sich explizit für den Erhalt der Kleingräten in Greifswald aus, weist aber auch darauf hin, dass es aufgrund partieller Unternutzungen oder veränderter Nutzungsvorstellungen der Pächterinnen und Pächter teilweise der Nutzungsanpassung bedarf (vgl. ISEK 2016, Seite 184). Eine Richtlinie zur „Stabilisierung und Förderung des Kleingartenwesens in Greifswald“ (Kleingartenkonzeption) sollte die verschiedenen Qualitäten sowie mögliche Konfliktlagen hinsichtlich der Greifswalder Kleingärten und ihrer Nutzungen aufzeigen und Lösungsstrategien vorstellen, die auch Eingang in den Vertrag zwischen der Universitäts- und Hansestadt Greifswald und dem Kreisverband der Gartenfreunde Greifswald e.V. finden. Ziel ist es, auch zukünftig neue Generationen von Pächtern für die grünen Oasen Greifswalds zu gewinnen.

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Beschlüsse

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28.09.2017 - Bürgerschaft (BS)

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05.10.2017 - Bürgerschaft (BS) - mit Änderungen