Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der AG Kleingärten eine Richtlinie zur „Stabilisierung und Förderung des Kleingartenwesens in Greifswald“ (Kleingartenkonzeption) zu erarbeiten und der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.
  2. Die Bürgerschaft ruft eine AG Kleingärten ins Leben, welche die Mitglieder der bisherigen AG Kleingärten sowie jeweils einen Vertreter der Bürgerschaftsfraktionen umfasst. Die AG berichtet dem Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung sowie dem Ausschuss für Sport, Soziales und Jugend fortlaufend.
  3. Die Kleingartenkonzeption bildet die Grundlage für die weitere Entwicklung des KIeingartenwesens im Stadtgebiet.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Greifswald e.V. eine Vereinbarung zur Umsetzung der Kleingartenkonzeption im Stadtgebiet auszuhandeln und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzulegen.
  5. Die Kleingartenkonzeption wird nach sieben Jahren evaluiert und ggf. in angepasster Form fortgeschrieben.
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Sachdarstellung

Begründung:

Kleingärten bilden einen bedeutenden Teil der Greifswalder Grünflächen. Sie erfüllen eine besondere ökologische Funktion und spielen eine wichtige Rolle im Grün- und Freiraumsystem der Stadt. Als solche werden sie auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Universitäts- und Hansestadt Greifswald aus dem Jahr 2016 gewürdigt (vgl. ISEK 2016, S. 184).

Darüber hinaus erfüllen Kleingärten eine wichtige soziale Funktion in der Stadt, in dem sie für eine große Anzahl Greifswalder Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche Bedeutung als Kommunikations- und Begegnungsorte über verschiedene gesellschaftliche Gruppen hinweg darstellen. Gerade für Familien, für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für Personen mit schwachem finanziellen Hintergrund stellen Kleingärten einen wichtigen sozialen Bezugspunkt dar und haben eine hohe Bedeutung für die Lebensqualität.

Das ISEK 2016 spricht sich explizit für einen Erhalt der Kleingräten in Greifswald aus, weist aber auch darauf hin, dass es aufgrund partieller Unternutzungen oder veränderter Nutzungsvorstellungen der Pächterinnen und Pächter teilweise der Nutzungsanpassung bedarf. Eine Kleingartenkonzeption sollte die verschiedenen Qualitäten sowie mögliche Konfliktlagen hinsichtlich der Greifswalder Kleingärten und ihrer Nutzungen aufzeigen und Lösungsstrategien vorstellen. So wäre es beispielsweise möglich, die Bedürfnisse unterschiedlicher Zielgruppen hinsichtlich der Nutzung eines Kleingartens zu eruieren und eine entsprechende Umstrukturierung der Anlagen in Abstimmung mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Greifswalds e.V. vorzunehmen. Darüber hinauskönnte gemeinsam mit dem Verband über eine Öffnung der Anlagen gegenüber angrenzende Quartiere und Stadträume nachgedacht werden, um Nutzungspotenziale für den öffentlichen Raum, wie z.B. durchgehende Wegebeziehungen oder die Gestaltung städtischer Grünachsen und öffentlicher Gemeinschaftsräume, nachgedacht werden. Durch die Schaffung öffentlicher Bereiche in den Sparten können ihre sozialen Funktionen als Orte der Inklusion, der Begegnung und des gemeinschaftlichen Handelns in die Stadt hinein ausgeweitet werden.

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Beschlüsse

Erweitern

28.09.2017 - Bürgerschaft (BS)

Erweitern

05.10.2017 - Bürgerschaft (BS)