Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald bestellt gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V)

 

Frau Dr. Agnes Oestreich, Diplom Kauffrau, Dr. der Wirtschaftswissenschaften,

 

zum nächstmöglichen Termin zur Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Die Bestellung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde zur Feststellung der Laufbahnbefähigung  für die Laufbahngruppe 2, zweites Einsteigsamt (höherer Dienst).

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Sachdarstellung

Nach dem Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V)  § 2 Abs. 2 bestellt die Gemeindevertretung die/den Leiterin/Leiter des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Der Hauptausschuss der Universitäts- und Hansestadt Greifswald hat in seiner Sitzung  am 18.09.2017 entschieden, die Stelle der/des Leiterin/Leiters des Rechnungsprüfungsamtes mit Frau Dr. Agnes Oestreich zu besetzen.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V muss die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes Beamtin auf Lebenszeit sein.

 

Dementsprechend  wurde durch den Hauptausschuss die Feststellung über die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einsteigsamt, getroffen. Die Feststellung der Laufbahnbefähigung bedarf gemäß § 47 Nr. 1 der Allgemeinen Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern der Zustimmung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde. Die Zustimmung wurde mit Schreiben vom 20.09.2017 beantragt.

 

Nach Vorliegen der Zustimmung der oberen Rechtsaufsichtsbehörde ist beabsichtigt, Frau Dr. Agnes Oestreich zum nächstmöglichen Termin in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Stadtverwaltungsrätin zu ernennen.

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Beschlüsse

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05.10.2017 - Bürgerschaft (BS) - mehrheitlich