Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1109
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzungsbeschluss zur Errichtung einer neuen Grundschule mit Orientierungsstufe einschließlich Hort und Sporthalle am Standort Verlängerte Scharnhorststraße (B-Plan-Gebiet Nr. 114)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Gestoppt
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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06.09.2017
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Gestoppt
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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13.09.2017
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Gestoppt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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11.09.2017
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Gestoppt
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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12.09.2017
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ortsteilvertretung Innenstadt (OTV In)
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Beratung
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11.10.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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16.10.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Universität und Wissenschaft
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Beratung
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18.10.2017
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Erledigt
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Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung
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Beratung
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17.10.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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23.10.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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06.11.2017
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Beschlussvorschlag
1.a. Inklusionsstandard (erhöhter Flächenbedarf pro Schüler 2,4 m²):
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Bau einer
zweizügigen Grundschule mit Orientierungsstufe (Aufnahmekapazität 338 Schüler) einschließlich
Hort für 234 Kinder und den Bau einer Zweifeldsporthalle am Standort Verlängerte Scharnhorststraße, die den Anforderungen der Inklusion genügt. Spätester Fertigstellungstermin soll zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sein. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2017 sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde, das Bildungsministerium M-V, sowie unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins auskömmlicher Haushaltsmittel. .
1.a.Klassisch (Flächen nach Schulkapazitäts-VO M-V pro Schüler 1.9 m²):
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Bau einer
zweizügigen Grundschule mit Orientierungsstufe (Aufnahmekapazität 338 Schüler) einschließlich
Hort für 234 Kinder und den Bau einer Zweifeldsporthalle am Standort Verlängerte Scharnhorststraße. Spätester Fertigstellungstermin soll zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sein. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2017 sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde, das Bildungsministerium M-V, sowie unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins auskömmlicher Haushaltsmittel.
Alternative (nur Grundschule plus Hort plus Sporthalle):
1.b. Inklusionsstandard (erhöhter Flächenbedarf pro Schüler 2,4 m²):
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Bau einer
zweizügigen Grundschule (Aufnahmekapazität 234 Schüler) einschließlich
Hort für 234 Kinder und den Bau einer Einfeldsporthalle am Standort Verlängerte
Scharnhorststraße, die den Anforderungen der Inklusion genügt. Spätester Fertigstellungstermin soll zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sein. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2017 sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde, das Bildungsministerium M-V, sowie unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins auskömmlicher Haushaltsmittel.
1.b.Klassisch (Flächen nach Schulkapazitäts-VO M-V pro Schüler 1.9 m²):
Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den Bau einer
zweizügigen Grundschule (Aufnahmekapazität 234 Schüler) einschließlich
Hort für 234 Kinder und den Bau einer Einfeldsporthalle am Standort Verlängerte
Scharnhorststraße. Spätester Fertigstellungstermin soll zu Beginn des Schuljahres 2022/23 sein. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung 2017 sowie der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtbehörde, das Bildungsministerium M-V, sowie unter dem Vorbehalt des Vorhandenseins auskömmlicher Haushaltsmittel.
2. Der Schulbau wird nach modernen Gesichtspunkten geplant, die die Standards des Ganztags,
(der Inklusion – abhängig von Entscheidung zu 1.) und der Neuen Medien erfüllen, in Anlehnung
an die Planungsgrundsätze der neuen IGS bzw. nach der angekündigten Schulbaurichtlinie/ Schulbauempfehlungen des Bildungsministeriums, wenn diese rechtzeitig vorliegt.
3. Die in der Anlage beigefügten Entwürfe des Raumkonzeptes der Schule und des Hortes werden grundsätzlich bestätigt. Die Bestätigung erfolgt vorbehaltlich eventueller Veränderungen durch die Einführung der Inklusion im Land M-V, durch den Erlass einer Landes-Schulbaurichtlinie/ Schulbauempfehlungen bzw. notwendiger Anpassungen in der Feinplanung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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139,7 kB
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2
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öffentlich
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330,2 kB
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3
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öffentlich
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37,5 kB
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4
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öffentlich
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34,8 kB
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5
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öffentlich
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234,1 kB
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6
|
öffentlich
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72,9 kB
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7
|
öffentlich
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21,8 kB
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