Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1166
Grunddaten
- Betreff:
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Kein Ausweis von befristet niedergeschlagenen Forderungen unter 250,00 Euro im Rechnungswesen 2012 – Ausräumen B 56 Prüfbericht Jahresabschluss 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Senat (S)
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Beratung im Senat
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Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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16.10.2017
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
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Beratung
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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23.10.2017
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Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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06.11.2017
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Sachdarstellung
Seit der Einführung der Doppik zum 01.01.2012 sind Forderungen, die befristet niedergeschlagen werden, in voller Höhe wertzuberichtigen. Bis zum 31.12.2011 wurden befristet niedergeschlagene Forderungen ausgebucht. Dies entsprach den kameralistischen Buchungsvorschriften.
Im Zuge der Übernahme der Forderungen in das neue doppische Buchungsprogramm wurden alle kameralistisch niedergeschlagenen (und ausgebuchten) Forderungen lediglich nachrichtlich ausgewiesen. Nach den doppischen Buchungsvorschriften hätten diese nachrichtlich ausgewiesenen Forderungen wieder eingebucht und mit einer Wertberichtigung belegt werden müssen.
Die Universitäts- und Hansestadt Greifswald wies mit Stand 31.12.2011 mehr als 5.500 Einzelfälle an Niederschlagungen aus, wovon etwa 5.000 auf die befristeten Niederschlagungen entfallen (Postenliste mit 117 Seiten). Das Ausfallrisiko bei befristet niedergeschlagenen Forderungen liegt regelmäßig bei 100 %. Da der Verwaltungsaufwand für die Einbuchung aller Forderungen und Wertberichtigungen in keinem angemessenen Verhältnis zur Höhe der Ansprüche stand, wurde sich darauf verständigt, auch unter Einbeziehung des damaligen Amtsleiters für Wirtschaft und Finanzen und des damaligen Oberbürgermeisters, lediglich die befristeten Niederschlagungen ab 250,00 EUR einzubuchen.
Im Prüfbericht zum Jahresabschluss 2012 hat das Rechnungsprüfungsamt unter der laufenden Nummer 56 beanstandet: „Das Amt für Wirtschaft und Finanzen hat die bis zum 31.12.2011 befristet niedergeschlagenen Ansprüche unter 250,00 EUR in das Rechnungswesen einzubuchen oder diese Beträge entsprechend den Festlegungen der DA 20-4 unbefristet niederzuschlagen.“
Die Beanstandung soll dadurch ausgeräumt werden, dass die Bürgerschaft beschließt, die bis zum 31.12.2011 befristet niedergeschlagenen Forderungen mit einer Einzelsumme von unter 250,00 EUR als unbefristet niedergeschlagen und ausgebucht zu behandeln.
In den Ämtern wären ansonsten für über 5.000 Einzelfälle eine Verfügung über die unbefristete Niederschlagung zu fertigen, zu begründen und anzuordnen. Dem würden sich etwa 15.000 manuell durchzuführende Buchungen anschließen. Aufgrund von bereits durchgeführten Datenübernahmen bis in das Haushaltsjahr 2017 wären weitere - mindestens wochenlange - Abstimmungen im Amt für Wirtschaft und Finanzen notwendig, welche die dringende Bearbeitung der Jahresabschlüsse weiter verzögert.
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen für 2012 wären Ertrags- und Aufwandsbuchungen mit dem Saldo Null. Zudem ergäben sich auch keine Änderungen in der Bilanz, da die zuvor eingebuchten und nun niedergeschlagenen Forderungen auszubuchen sind.