Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1217

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald fasst den Feststellungsbeschluss zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald wie folgt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 24. Änderung des Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft geprüft und beschließt, wie im Abwägungsprotokoll der Anlage 1 aufgeführt. Der Oberbürgermeister wird die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis setzen.

 

2. Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt die 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 2).

 

3. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald (Anlage 3) wird gebilligt.

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Sachdarstellung

Der Flächennutzungsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald ist seit dem 24.08.1999 teilweise wirksam. Darin wurden für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 109 „Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße“ gewerbliche Flächen (eingeschränktes Gewerbegebiet) dargestellt. Nunmehr liegt für den Änderungsbereich der 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Universitäts- und Hansestadt Greifswald die Absicht vor, den Bebauungsplan Nr. 109 „Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße“ zur Entwicklung eines Fachmarktzentrums aufzustellen. Hierfür wurden bereits konkrete städtebauliche Zielstellungen erarbeitet, die, im Sinne des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB, die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Universitäts- und Hansestadt Greifswald erforderlich machen.

Der Bebauungsplan Nr. 109 „Fachmarktzentrum Anklamer Landstraße“ setzt ein Sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO fest.

 

Die formelle Beteiligung der TöB erfolgte mit Anschreiben vom 15.06.2017. Dabei wurden die TöB aufgefordert, sich bis zum 25.07.2017 zu der Planung zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden abgewogen. Die Abwägungsvorschläge sollen mit dem vorliegenden Beschluss durch die Bürgerschaft bestätigt werden. Die Abwägung der im Rahmen der Beteiligung gem. BauGB eingegangenen Stellungnahmen aus der formellen Beteiligung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB erfolgt gesammelt im Abwägungsvorschlag (Anlage 1).

 

Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch öffentlichen Aushang der Planunterlagen vom 10.07.2017 bis zum 11.08.2017. Die Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde am  30.06.2017 im Greifswalder Stadtblatt veröffentlicht. Es gingen keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.

 

Im Anschluss an den Feststellungsbeschluss wird die 24. Änderung des Flächennutzungsplans beim Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Genehmigung eingereicht. Über die Genehmigung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans wird binnen drei Monaten nach Einreichung der notwendigen Verfahrensunterlagen bei der Genehmigungsbehörde entschieden.

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Beschlüsse

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15.11.2017 - Ortsteilvertretung Schönwalde II und Groß Schönwalde (OTV SWII)

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21.11.2017 - Ausschuss für Bauwesen, Umwelt, Infrastruktur und öffentliche Ordnung

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27.11.2017 - Hauptausschuss (HA) - auf TO der BS gesetzt

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11.12.2017 - Bürgerschaft (BS)