Beschlussvorlage der Verwaltung - 06/1251
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2018 des Abwasserwerkes Greifswald – Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Import
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen
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Beratung
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20.11.2017
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●
Erledigt
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Werksausschuss Abwasserwerk Greifswald, Eigenbetrieb der Universitäts- und Hansestadt Greifswald
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Beratung
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07.11.2017
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Beratung
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27.11.2017
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●
Erledigt
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Bürgerschaft (BS)
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Beschlussfassung
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11.12.2017
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Beschlussvorschlag
- Die Bürgerschaft der Universitäts- und Hansestadt Greifswald beschließt den anliegenden
Wirtschaftsplan 2018 des Abwasserwerkes nach Eigenbetriebsverordnung M-V, bestehend aus:
- Vorbericht
- Zusammenstellung
- Erfolgsplan Abwasserwerk
- Bereichserfolgspläne 1-3
- Finanzplan Abwasserwerk
- Bereichsfinanzpläne 1-3
- Leistungsbeziehungen zwischen den Bereichen
- Investitionsübersichten
- Stellenübersicht
- Verpflichtungsermächtigungen
- Die Bürgerschaft beschließt folgende Deckungsvermerke im Finanzplan 2018: Ausgabenansätze für Investitionen für das Schmutz- und Niederschlagswasserleitungsnetz innerhalb der Position Neu/Erweiterung sind gegenseitig deckungsfähig. Dies betrifft ebenfalls die Position Ersatz.
Sachdarstellung
Zwischen den Ansätzen im Wirtschaftsplan 2018 des Abwasserwerkes und im Haushaltsplan des Doppelhaushaltes 2017/18 der UHGW gibt es Differenzen. Die Abweichung zwischen dem Planansatz im Ergebnishaushalt der UHGW und dem geplanten Jahresergebnis im Wirtschaftsplan des Abwasserwerks resultiert aus der zunehmenden Planungssicherheit im Zeitablauf.
Die Abweichung im Finanzhaushalt ergibt sich wiederum aus der aktuellen Eigenkapitalausstattung des Abwasserwerks Greifswald (AWG). Die für 2017 angedachten Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung – durch Überführung von Anlagevermögen in das AWG – sind bislang nicht erfolgt, sodass die Eigenkapitalquote voraussichtlich auch 2018 unter der vom Landesrechnungshof (LHR) geforderten Quote von 30 % liegt. Eine Ausschüttung an den Haushalt der UHGW kann erst erfolgen, wenn die vorgegebene Zielgröße des LRH erreicht ist.
Deckungsquelle sind für Ergebnis- und Finanzhaushalt die erhöhten Schlüsselzuweisungen nach Orientierungsdatenerlass 2018.
Ergebnishaushalt
|
Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|||
1 |
11 |
62300.47600000 |
Finanzerträge aus Sondervermögen mit Sonderrechnung- Gewinn AWG |
582.600 |
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|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
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1 |
2018 |
606.000 |
582.600 |
- 23.400 |
|||
|
HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2018 |
61100.41111000 Schlüsselzuweisung |
23.400 |
Finanzhaushalt
|
Teilhaushalt |
Produkt-Sachkonto |
Bezeichnung |
Betrag in € |
|||
1 |
11 |
62300.67600000 |
Finanzeinzahlungen aus Sondervermögen mit Sonderrechnung- Gewinn AWG |
0 |
|||
|
|||||||
|
HHJahr |
Planansatz HHJahr in € |
gebunden in € |
Über-/ Unterdeckung nach Finanzierung in € |
|||
1 |
2018 |
272.000 |
0 |
- 272.000 |
|||
|
HHJahr |
Produkt-Sachkonto Deckungsvorschlag |
Deckungsmittel in € |
1 |
2018 |
61100.41111000 Schlüsselzuweisung |
272.000 |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
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öffentlich
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183,8 kB
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